Ständige Kinder- und Jugendbeiräte – Demokratische Partizipation von jungen Menschen gewährleisten

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Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Einrichtung von ständigen Kinder- und
Jugendbeiräten in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt in Schleswig-Holstein
ein. Außerdem soll auf Landesebene ein ständiges Kinder- und Jugendparlament
etabliert werden, dass sich aus den gewählten Vertreter*innen der Kinder- und
Jugendbeiräte in den Kreisen und kreisfreien Städten zusammensetzt. Diese
besetzen jeweils einen FINT*- und einen offenen Platz und entsenden die
gewählten Vertreter*innen in das Kinder- und Jugendparlament auf Landesebene.

Für die Einrichtung der Kinder- und Jugendbeiräte und des Kinder- und
Jugendparlaments sollen folgende Richtlinien berücksichtigt werden:

  • Die Kinder- und Jugendbeiräte setzen sich dafür ein, dass die Interessen
    von Kindern und Jugendlichen bei den Planungen und Vorhaben des Kreises,
    der Stadt oder der jeweiligen Gemeinden berücksichtigt werden und
    vertreten die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Sie können die
    Politik hierzu durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen beraten.
    Dafür muss die Kommunalpolitik den Beirat zwingend über mögliche Themen,
    welche die Belange von Kindern und Jugendlichen betreffen, in Kenntnis
    setzen und daran beteiligen.
  • Die Beiräte können in Angelegenheiten, welche die von ihnen vertretenen
    Kinder und Jugendliche betreffen, Anträge an die jeweilige kommunale
    Vertretung stellen. Die Anträge sind durch Beschluss des Beirates zu
    formulieren. Die Politiker*innen sind dazu verpflichtet, diese Anträge zu
    beraten und eine Stellungnahme dazu abzugeben.
  • Die Kinder- und Jugendbeiräte werden für die Dauer von zwei Jahren
    gewählt. Die Wahltage und die Zeiten, in denen gewählt werden kann, werden
    an die landesweiten Wahlen der Kinder- und Jugendbeiräte in Schleswig-
    Holstein angepasst. Die Möglichkeit zu wählen soll auch in Schulen und
    Bildungsinstitutionen gewährleistet werden.
  • Bei der Planung und Gestaltung der Beiräte muss daher ein inklusiver und
    niedrigschwelliger Beteiligungsansatz gewählt werden, damit Kinder und
    Jugendliche aus unterschiedlichen Lebenswelten dort vertreten werden und
    die Vielfalt der Gesellschaft repräsentiert wird. Bei der Besetzung des
    Beirats sollen daher insbesondere Maßnahmen getroffen werden, die der
    strukturellen Benachteiligung von FINTA*-Personen und weiteren
    marginalisierten Gruppen entgegenwirken.
  • Das Kinder- und Jugendparlament tagt mindestens alle zwei Monate. Neben
    den Vertreter*innen der Kinder- und Jugendbeiräte soll außerdem die
    Kinder- und Jugendverbandsarbeit durch die Beteiligung des
    Landesjugendrings Schleswig-Holstein miteinbezogen werden. Außerdem sollen
    auch junge Menschen aus der dänischen Minderheit verpflichtend im Beirat
    repräsentiert werden, zum Beispiel durch die Beteiligung des dänischen
    Schulvereins für Südschleswig. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass
    alle Schulformen, nicht nur die öffentlichen Schulen, beteiligt und
    informiert werden.
  • Die Kinder- und Jugendbeiräte und das Kinder- und Jugendparlament sollen
    jeweils über einen eigenen Etat verfügen, um eigene Projekte im Bereich
    der politischen Bildung umsetzen zu können oder um über ihre Arbeit zu
    informieren.

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