BAföG muss aus der Pandemie lernen

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Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung und die
Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dazu auf, bzgl folgender Punkte auf
eine Änderung im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hinzuwirken:

  1. BAföG-Zahlungen dürfen nicht wegen Überlastung der Studierendenwerke
    komplett ausbleiben
    • Die Studierendenwerke müssen personell aufgestockt werden
    • Die Bedürftigkeitsprüfung muss entschlackt, kürzer und einfacher
      gestaltet werden
    • Bei fristgerechter Einbringung des Antrages darf die BAföG-
      Auszahlung keinen einzigen Monat ausbleiben. Sollten die Kapazitäten
      des Studierendenwerks trotz Personalaufstockung so gering sein, dass
      sich die Bearbeitungszeiten dermaßen in die Länge ziehen, wird der
      vorherigen Bewilligungszeitraum für die Dauer der Bearbeitungszeit
      automatisch verlängert, bis die neue Prüfung durchgeführt werden
      konnte.
  1. Begründete Fachrichtungswechsel müssen bis zu dreimal möglich sein, dabei
    darf eine nicht durch das BAföG-geförderte Tätigkeit nicht angerechnet
    werden
    • Ob Ausbildung, Praktikum oder Studium – alle Menschen müssen die
      Gelegenheit bekommen, sich auszuprobieren und ggf. umzuorientieren
    • Sollte für eine Fachrichtung (aus welchen Gründen auch immer) kein
      BAföG beantragt werden, wird dieser nicht auf die
      Fachrichtungswechsel angerechnet
  1. BAföG-Sätze müssen steigen
    • Besonders die Wohnpauschale muss zumindest an den durchschnittlichen
      Mietpreis des Wohnortes angepasst und angehoben werden
    • Um die Verluste durch die Corona-Pandemie zu kompensieren, muss auch
      der normale BAföG-Satz angehoben werden
    • Das BAföG muss den Anforderungen der Digitalisierung angepasst werden. Ein BAföG-Zuschuss zu Beginn eines Studiums für die Ausstattung mit digitaler Infrastruktur sollte für alle Studierenden, ausgezahlt werden.
  1. Konstrukt der „Regelstudienzeit“ abschaffen
    • Die maximale Förderungsdauer darf nicht an einem Konstrukt
      festgemacht werden, das dafür ursprünglich gar nicht vorgesehen war
    • Wer beweisen kann, die geförderte Tätigkeit zielgerichtet und
      kontinuierlich durchzuführen, der*dem darf die Existenzgrundlage
      nicht einfach so entzogen werden, denn es gibt immer private (z.B.
      ehrenamtliche Tätigkeiten, Kinderbetreuung, Pflege, etc.) und
      externe (z.B. eine globale Pandemie) Ursachen, die dazu führen, dass
      sich die geförderte Tätigkeit nicht selbstverschuldet verlängert
  1. Elternunabhängiges BAföG
    • Zur Berechnung des BAföG-Satzes darf das Einkommen der Eltern nicht
      als primäres Berechnungselement verwendet werden, stattdessen sollen
      andere Parameter (persönliche Umstände, Lebensverhältnisse, Wohnort,
      etc.) einbezogen werden
    • Nicht zuletzt führt dies auch zu einem massiven Bürokratie-Abbau bei
      der BAföG-Berechnung (in den Studierendenwerken) und einer
      Vereinfachung des BAföG-Antrags führen

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