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Gesetze und staatliches Handeln gelten für alle. In einer Demokratie sind wir alle als demokratischer Souverän mit verantwortlich. Also sollte sie auch jeder verstehen können.

Um dies zu erreichen stehen mehrere Optionen zur Verfügung:

Es werden Kriterien erstellt, die zu einer möglichst einfachen, verständlichen Sprache beim Abfassen von Gesetzen o.Ä. anleiten. Dies gilt auch für die Kommunikation zwischen Behörden und Bürgern. Es gilt außerdem für die Darstellung und Kommunikation von Zuständigkeiten.

Für Gesetze soll eine Version in einfacher Sprache erstellt werden. Die fertigen Texte sollen im Internet abrufbar sein. Wo immer Gesetze veröffentlicht werden, soll die Version in leichter Sprache zum Vergleich beigefügt sein, wenn dies zweckmäßig ist.

Mindestens soll über den Zugang zu dieser Version ausreichend, auffällig und niedrigschwellig informiert werden.

Generell gilt:

Dies soll ohne inhaltlichen Verlust geschehen.

Der Aufwand muss innerhalb eines vertretbaren Rahmens liegen. Bereiche, die besonders viele Menschen, besonders oft oder besonders stark in ihren Grundbedürfnissen oder

-rechten betreffen sollen priorisiert werden. Dies gilt umso mehr, je umstrittener ein Gesetz o.Ä. ist.

Weiterhin sollen die Kommunen verpflichtet werden kostenlose Rechtsberatung zu gewährleisten.“

Land und Kommunen Schleswig-Holsteins können und sollen mit gutem Beispiel vorangehen.

Dieser Antrag wird von der GJ Schleswig-Holstein in der beschlossenen Form bei der nächsten LMV der Grünen Schleswig-Holstein eingereicht.

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