Das heutige Urteil ist ein Teilerfolg. Der Abschnitt darf nicht wie geplant gebaut werden, das ist eine gute Nachricht für alle Natur- und Klimaschützer:innen. Gleichzeitig ist das Urteil keine Bedarfsprüfung gewesen, (sondern ausschließlich eine Evidenzprüfung, die sich auf naturschutzrechtliche Belange bezieht,) da die im Bundesverkehrswegeplan festgeschriebenen Priorisierungen für das Gericht verbindlich sind. Das heißt für uns: Gerade nach diesem Urteil heute ist klar, dass die A20 eine politische Frage ist und deswegen auch politisch verhindert werden muss. Was es jetzt braucht, ist eine Überarbeitung und komplette Neuausrichtung des Bundesverkehrswegeplans – das ist Aufgabe von Wissings Verkehrsministerium! Wir müssen jetzt Emissionen reduzieren, das heißt wegkommen von einer Verkehrspolitik, die das Auto in den Mittelpunkt stellt. Mit der A20 würden mit Milliarden Steuergeldern das Gegenteil dessen umgesetzt. Es würde eine komplett unwirtschaftliche Autobahn gebaut, die weitreichend CO2-bindende Moore und Wälder zerstört – Politik, die die Augen vor der Realität verschließt. Das gilt es zu verhindern!
Und gerade vor dem Hintergrund, dass Energieziele aktuell zurückgedreht und fossile Abhängigkeiten verlängert werden, muss es im Verkehrsbereich die Aufgabe sein, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und sich an die politischen Notwendigkeiten der Klimakrise zu erinnern, die auch vom Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr herausgestellt wurden.
Wir sehen immer wieder, wie wichtig es ist, unsere Abhängigkeit vom Auto nicht weiter zu verschärfen, sondern Mobilität sozial- und klimagerecht zu gestalten. Klimaschutz endet nicht bei energiepolitischen Fragen, sondern muss dringend auch im Verkehrsbereich zur Priorität gemacht werden! Nur so können wir der Klimarealität gerecht werden!