In Schleswig-Holstein sind zwei nationale Minderheiten und eine Volksgruppe zu
Hause. Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für einen landesweiten Partizipationsplan der
nationalen Minderheiten ein. Dabei soll das Bewusstsein für nationale
Minderheiten und Volksgruppen gestärkt und die Koexistenz von Minderheiten,
Volksgruppen und Mehrheitsbevölkerung gefördert werden. Dort sind konkret
folgende Maßnahmen festzuhalten:
- Schleswig-Holstein setzt Art. 8 c. iii der Europäischen Charta für
Minderheiten- und Regionalsprachen um und bezieht betreffende Regional-
oder Minderheitensprachen in den Unterricht mit ein. Dabei sollten
Schüler*innen auf langfristige Sicht an jeder Schule zwischen anerkannten
Minderheitensprachen, sowie der Gebärdensprache, wählen können. Dies soll
auch flächendeckend für die Erwachsenenbildung gelten.
- Schleswig-Holstein betrachtet die Minderheiten und Volksgruppen als
unentbehrlichen Teil der Gesellschaft und fordert jeden Kreis und jede
kreisfreie Stadt dazu auf, eine*n Minderheitenbeauftragte*n zu ernennen,
sollte diese Funktion nicht durch bereits bestehende
Gleichstellungsbeauftragte erfüllt werden können. Diese*r soll die
Gleichberechtigung der Minderheiten auf jeder Ebene überwachen und den
Dialog zwischen Minderheits- und Mehrheitsgesellschaft koordinieren.
- Schleswig-Holstein setzt sich für ein jährliches „Schengenfest“ ein. Das
Land wird dazu aufgefordert, gemeinsam mit Dänemark an einem jährlich
stattfindenden „Schengenfest“ zu arbeiten, das direkt an der deutsch-
dänischen Grenze stattfinden soll (bspw. an den Grenzübergängen
Kruså/Kupfermühle, Sæd/Süderlügum, Padborg/Harrislee, Frøslev/Ellund
usw.). Zu diesem Fest werden Menschen aus beiden Ländern eingeladen. Damit
soll der kulturelle Dialog gefördert werden und die Relevanz der offenen
innereuropäischen Grenzen markiert werden.
- Schleswig-Holstein initiiert eine umfängliche Kampagne zum Thema
„Minderheiten und Volksgruppen“ und macht mit Plakaten, Flyern,
Veranstaltungen, Werbespots, (Kino-)Filmen und sonstigen Werbemitteln auf
die nationalen Minderheiten und Volksgruppen aufmerksam und fördert so
proaktiv das Bewusstsein für nationale Minderheiten und Volksgruppen.
- Schleswig-Holstein errichtet in mehreren Orten des Landes „Häuser der
Minderheiten und Volksgruppen“, in denen sich Menschen über die nationalen
Minderheiten und Volksgruppen informieren können. Gleichzeitig sollen dies
auch offene Treffpunkte der Minderheiten und Volksgruppen werden. Dabei
wird eng mit den Organisationen der Minderheiten und Volksgruppen, bspw.
Sydslesvigsk Forening e. V., Verband Deutscher Sinti und Roma e. V. und
Friisk Foriining e. V., kooperiert.
- Schleswig-Holstein setzt sich für die Reformierung der Kriterien, die zur
Anerkennung als nationale Minderheit erfüllt werden müssen, ein. Bisher
nicht anerkannten Minderheiten muss es auch ermöglicht werden, als
nationale Minderheit anerkannt zu werden. Weiterhin muss das Bewusstsein
der Gesellschaft dahingehend sensibilisiert werden, dass es abseits der
anerkannten nationalen Minderheiten und Volksgruppen viele weitere gibt.