Statement der GRÜNEN JUGEND SH zur A20

Das heutige Urteil ist ein Teilerfolg. Der Abschnitt darf nicht wie geplant gebaut werden, das ist eine gute Nachricht für alle Natur- und Klimaschützer:innen. Gleichzeitig ist das Urteil keine Bedarfsprüfung gewesen, (sondern ausschließlich eine Evidenzprüfung, die sich auf naturschutzrechtliche Belange bezieht,) da die im Bundesverkehrswegeplan festgeschriebenen Priorisierungen für das Gericht verbindlich sind. Das heißt für […]