Für uns als Grüne Jugend Schleswig-Holstein ist es ein nicht hinnehmbarer und undemokratischer Missstand, in welchem Ausmaß Stimmen bei Bundes- und Landtagswahlen nicht im Parlament repräsentiert sind und dadurch in erheblichem Maße der Wahlgrundsatz der Stimmengleichheit verletzt wird. Deswegen fordern wir die Einführung einer dynamischen Sperrklausel anstatt der bisher gültigen 5%-Hürde bei Bundes – und Landtagswahlen. Diese dynamische Sperrklausel würde solange sinken, bis mindestens 95% der Stimmen im Parlament repräsentiert sind.
Drogenpolitik
Die GJ S-H möge nachfolgenden Antrag beschließen und ihn auf einem Grünen Parteitag unterstützen:
Der LPT möge beschließen, dass sich BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in Schleswig-
Holstein für die Umsetzung folgender Ziele durch die Landesregierung in der
laufenden Legislaturperiode einsetzt:
• Ziel einer guten Suchtpräventionsarbeit soll die Befähigung der Menschen zu
einem selbstbestimmten, mündigen und risikobewusstem Handeln sein. Dies
erfordert umfassende Kenntnis über Wirkung und Nebenwirkung der
Substanzen. Ausbau spezifischer Präventionsprogramme wie z.B. dem
„Partyprojekt“1, einschließlich Drugchecking, für KonsumentInnen illegaler
Drogen wie Cannabis, synthetischer Drogen, Kokain u.a..
• Schadensreduzierung bei den KonsumentInnen z.B. durch Spritzentausch
und bei entsprechendem Bedarf Konsummöglichkeiten in entsprechenden
Hilfseinrichtungen 2; dazu gehört auch der Ausbau des Suchthilfeangebots in
den Justizvollzugsanstalten. Auf Bundesebene muss sich die
Landesregierung für eine klare Regelung der Kostenübernahme für
Therapien drogenkranker Häftlinge einsetzen.
• Einrichtung einer bundesweiten Kartei für die sogenannten „Designerdrogen“
wie beispielsweise Ecstasy, da es auch Fachleuten angesichts ständig neu
verfügbarer Substanzen schwer fällt, den Überblick zu behalten.
• Anhebung der geringen Menge gem. § 31 a BtMG für KonsumentInnen bei
Cannabisprodukten und allen anderen illegalen Drogen auf Landesebene.
Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, daß der
Besitz, Erwerb, Anbau etc. von Drogen aller Art für den Eigenbedarf in Höhe
eines Bedarfs für 10 Tage (portugiesisches Modell) nicht mehr strafrechtlich,
sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Dies würde im
Rahmen des im Ordnungswidrigkeitenrechts geltenden Opportunitätsprinzips
die Möglichkeit eröffnen, den KonsumentInnen ihren Eigenbedarf zu belassen
• Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten medizinischen Pilotprojektes
zur kontrollierten Abgabe von Cannabis.
Made in… ?
Moin liebe Freund*innen,
die Advendskalender sind weitestgehend geräubert und auch die Tage werden immer kürzer. Weihnachten steht vor der Tür und damit auch die Zeit der Geschenke.
Den traditionsbewussten Konsument*innen wird in dieser Jahreszeit einiges abverlangt. Es gilt einen Adventskalender zu führen, reichlich Kekse zu backen, Clementinen zu schälen, Gänse zu stopfen, Adventskränze zu pflegen, sich einen Baum ins Zimmer zu stellen und natürlich reichlich Geschenke für die Liebsten zu kaufen. Einige dieser Rituale kann man dabei durchaus kritisch sehen.
Die Besinnlichkeit bleibt bei all den Pflichten oft auf der Strecke. Wir wünschen euch neben einer besinnlichen, auch eine Konsumkritische Vorweihnachtszeit. Es sollte stets genug Zeit vorhanden sein, die Herkunft der Produkte zu hinterfragen. Ebenso wie die Notwendigkeit. In diesem Sinne:
Erst denken – dann kaufen!
Euer Landesvorstand 🙂