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Als Grüne Jugend Schleswig-Holstein sehen wir die Inklusion als wichtigen
bildungs- und gesellschaftspolitischen Grundsatz, um eine gerechte Ausbildung
für alle Schüler*innen zu ermöglichen. Allerdings steht das inklusive
Bildungssystem, nicht zuletzt wegen Corona, vor großen Herausforderungen wie
fehlendem Nachwuchs an Lehrkräften aller Schulformen, einem generellen Mangel an
Sonderpädagog*innen, sanierungsbedürftiger Infrastruktur, verschleppter
Digitalisierung, überlastete Lehrkräfte und so weiter.

Wir fordern daher:

  • Keine Unterstützung von intensiv-pädagogischen Maßnahmen für welche die
    Schüler*innen an ein Förderzentrum wechseln und stattdessen die personelle
    und strukturelle Unterstützung von intensiv-pädagogischen Maßnahmen an der
    Regelschule sowie die Ermöglichung der Einbindung von multi-
    professionellen Teams in diese Maßnahmen
  • Engere psychologische Begleitung von Lehrkräften als präventive Maßnahme
  • Einbindung von grundlegender sonderpädagogischer Didaktik in die
    Ausbildung von Lehrkräften und Vermittlung inklusiver Kompetenzen ähnlich
    des Ausbildungskonzeptes in Österreich
  • Zusätzliche personelle und finanzielle Mittel für die Sprachförderung in
    Kindertagesstätten
  • Zusätzliches Personal an Schulen, um die digitalen Endgeräte einzurichten,
    zu verwalten und zu aktualisieren. Dafür sollte auch externes Personal
    herangezogen werden.
  • Angleichung der Bezahlung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und
    generelle Erhöhung der Bezahlung
  • Analyse der Haltequote von Sonderpädagog*innen an der Europa-Universität
    Flensburg
  • Bereitstellung von Lernräumen an den Schulen, wo nach dem Unterricht mit
    geschultem Personal gearbeitet werden kann, welches die Schüler*innen beim
    Lernen und Arbeiten unterstützt. So können auch Schüler*innen, die Zuhause
    keinen eigenen Schreibtisch oder Ruhe zum Arbeiten haben, konzentriert
    lernen.
  • Die Multiprofessionalität an den Schulen sollte stärker gewertschätzt und
    strukturell verankert werden. Unterstützendes Personal an der einzelnen
    Schule sollte zum Kollegium der Einrichtung gehören, in den
    Entscheidungsgremien vertreten und gleichzeitig eng mit den externen
    Unterstützungssystemen verzahnt sein. Die landesbezogene und kommunale
    Verteilung dieser Ressourcen sollte die sozialräumliche Situation und
    Zusammensetzung der Schülerschaft berücksichtigen.

Den multiprofessionellen Teams sollten verbindliche Zeiten und Räume für die
Zusammenarbeit zur Verfügung stehen, welche fest im Stundenraster integriert
werden. Das gilt auch, wenn Beschäftigte anderer Träger involviert sind.

  • Aufstellung eines gemeinsamen Planungsrahmens „Inklusive Bildung“ für
    Bund, Länder und Kommunen, indem materielle, räumliche, personelle und
    finanzielle

Voraussetzungen an allen Bildungseinrichtungen konkretisiert werden. Es wird
empfohlen, diesen Planungsrahmen insbesondere unter Einbeziehung der zentralen
Interessengruppen zu entwickeln. Eine solche Verständigung kann die
Bildungsqualität des gesamten Bildungssystems erheblich verbessern und steigern.

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