Keine Zeit für Tüddelkram: Mit attraktiven Innenstädten und Radverkehr in die Zukunft.

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Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
Bündnis 90/Die Grünen für die Einführung einer weitreichenderen Förderung der
Fahrradinfrastruktur und für die Ausweitung der Förderungsrichtlinien für
Innenstadtentwicklung ein.

Neben der Mobilitätswende im ÖPNV und dem „normalen“ Personenverkehr durch PKW
besteht weiterhin Förderbedarf bei anderen Fortbewegungsmöglichkeiten. Der
Ausbau und die Förderung der Fahrradinfrastruktur gehört zweifelsohne dazu und
soll wie folgt von der Seite des Landes gestaltet werden:

  • Das Land Schleswig-Holstein soll die Kommunen bei der Sanierung und beim
    Neubau – bzw. der Neuausweisung – von Fahrradwegen und Velorouten in der
    Stadt und auf dem Land unterstützen. Damit sind ausdrücklich Radwege
    gemeint, die nicht straßenbegleitend sind. Diese sollen in die vorhandenen
    Fördermechanismen aufgenommen werden.

Momentan sind laut Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums von
Landesseite nur straßenbegleitende Fahrradwege förderungsfähig. Da wir aber den
Fahrradverkehr auch unabhängig vom Kraftfahrzeugverkehr denken müssen, sollen
auch jene Radwege in den Fördermechanismus des Landes integriert werden, die
eben nicht straßenbegleitend sind.

  • Ebenso gefördert werden soll die Anschaffung von Fahrrädern mit und ohne
    elektrische Antriebsunterstützung („E-Bikes“) für Privatpersonen und für
    Arbeitgeber*innen, die für ihre Beschäftigten Fahrräder leasen oder
    anschaffen. Als Beispiel könnte unter anderem die Initiative „München
    mobil“
     dienen, die bis zu 25% der Nettokosten – bis zu 1.200€ – bei
    Lastenrädern beisteuert. Diese Förderung muss auch auf normale Fahrräder
    übertragen werden, die nicht zu den Lastenrädern zählen.

Wenn wir Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen davon überzeugen wollen, in
Zukunft eben nicht mehr mit dem Auto sondern mit einem (E-)Fahrrad zur Arbeit zu
fahren, brauchen wir nicht nur eine exzellent ausgebaute Fahrradweg-
Infrastruktur, sondern auch entsprechende Anreize, eben keine Dienstwagenflotte
mehr vor der Tür stehen zu haben.

Durch die Mindestgröße von 10.000 Einwohner*innen fallen Gemeinden aus dem
Fördermechanismus der IB.SH heraus, die diese Fördergelder womöglich ebenso gut
gebrauchen können, wie Gemeinden mit 10.000+ Einwohner*innen. Um die oben
genannten Ziele umsetzen zu können, müssen alle Gemeinden mitgenommen werden –
urban und ländlich.

  • Der finanzielle Förderungsrahmen soll ebenfalls um 5% auf insgesamt 80%
    der förderfähigen Kosten angehoben werden, wobei die Mindest- und
    Förderhöchstsummen entsprechend mit steigen. Die Anhebung dieses Rahmens
    bedeutet nicht automatisch auch die volle Ausschöpfung für jedes Projekt.

Um auch kleine Gemeinden beim Ausbau der Infrastruktur und der Sanierung der
Innenstädte oder Dorfzentren zu unterstützen, muss seitens des Landes der Wille
entstehen, auch noch ein wenig mehr zu unterstützen. Diese vergleichsweise
kleine Anhebung des Förderrahmens überlässt den Gemeinden noch Spielraum zur
Selbstfinanzierung entsprechender Projekte und überlastet das Land bzw. die
IB.SH nicht übermäßig.

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