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Beschluss LMV 2019.2, 22.09.2019

Gewalt gegen Frauen und queere Menschen ist heute in unserer Gesellschaft immer noch ein alltägliches Problem. Fälle von körperlicher Gewalt sind zahlreich bekannt und auch psychische Gewalt gegen Frauen ist präsent. Die Selbstverständlichkeit, mit der Frauen und queere Menschen körperlich, verbal und strukturell angegriffen werden, ist erschreckend. Täter*innen kommen meist ungestraft davon und nur in Ausnahmefällen schreiten Außenstehende ein oder helfen dem Betroffenen. Dadurch wird nicht in Frage gestellt, ob gewalttätiges Verhalten gegenüber Frauen und queeren Menschen zu Unrecht passiert.

Nicht nur im gesellschaftlichen Kontext wird sexualisierte Gewalt nicht 
konsequent genug verfolgt. Erst vor kurzem wurde klargestellt, dass ein „Nein“ ein Grund ist, einen Missbrauch als Vergewaltigung anzeigen zu können. Betroffene müssen nach wie vor dafür kämpfen, dass das Unrecht, das ihnen widerfahren ist, als solches anerkannt und geahndet wird. Initiativen, die Betroffene sexualisierter Gewalt darin unterstützen, juristische Prozesse erfolgreich zu führen, müssen unterstützt werden!

Bei gerichtlichen Verfahren und Prozessen muss mehr Rücksicht auf die Gefühle und die psychische Verfassung der*des Betroffenen gebracht werden. Der Schutz von Betroffenen muss jederzeit gewährleistet sein. Durch die Gewalterfahrungen sind Opfer häufig traumatisiert, die erneute Konfrontation kann sehr schmerzlich sein.

Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein fordert daher:

  • mehr Präventionsarbeit im Hinblick auf sexualisierte Gewalt, indem 
    Vergewaltigungsmythen entlarvt werden und aufgezeigt wird, welches Verhalten bereits nicht mehr konsensual ist und damit einen Übergriff darstellt, in unserer Gesellschaft aber vielleicht bisher akzeptiert wurde.
  • weitere Reformen im Sexualstrafrecht, die die Position der Betroffenen stärken und das Verfahren für sie erträglicher machen.
  • Schulungen für Polizei und Justiz zum sensiblen Umgang mit Opfern von sexualisierter Gewalt.
  • eine bessere finanzielle Unterstützung für Frauenschutzhäuser, 
    Beratungsstellen und andere Schutzeinrichtungen für LBGTQIA*-Menschen. Die Existenz solcher Einrichtungen muss sichergestellt werden, sowie die barrierefreie Gestaltung von Schutzräumen für Frauen und queere Menschen, da Menschen mit Beeinträchtigung noch häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen sind.
  • den Ausbau von Täter*innenberatungsstellen.

Für eine gleichberechtigte Welt. Für eine queere Zukunft!

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