Fußverkehr stärken – Klima schützen

Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Einführung einer landesweiten Strategie zur
Attraktivierung des Fußverkehrs ein. Dabei sollen bei der Mobilitätsplanung die
Bedürfnisse von Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen im Vordergrund stehen
und nicht mehr die des Autoverkehrs. Wir fordern daher:

  • die Ausweitung von reinen Fußgängerzonen und Zonen in denen
    Fußgänger*innen Vorrang genießen,
  • autofreie Kernbereiche in den Innenstädten und mittelfristig komplett
    autofreie Innenstädte,
  • einen neuen Standard für Querungshilfen durch Doppelquerungen
    (Nullabsenkung und 3cm-Tastkante) und die Installierung von
    Bodenleitsystemen
  • längere Grünphasen für Fußgänger*innen und sinnvolle Taktung der
    Ampelphasen,
  • die Anpassung der Straßenbeläge (barrierefrei und
    Fußgänger*innenfreundlich)
  • die Attraktivierung von Fußwegen, Fußgänger*innenzonen und des gesamten
    Straßenraums, durch Bäume, Grünflächen, Beleuchtung und Straßenmobiliar
    (insbesondere zusätzliche Sitzmöglichkeiten),
  • die Sicherung und Attraktivierung von Schulwegen,
  • die Aufstellung von Hilfsmittel, die der Orientierung, Wegfindung oder
    Navigation dienen (wie Beschilderung, Leitsysteme und Karten)

Alltagserleichterungen für gehörlose, hochgradig schwerhörige und hörgeschädigte Menschen schaffen!

Die GRÜNE JUGEND SCHLESWIG-HOLSTEIN fordert die Landesregierung Schleswig-
 Holstein und die Landtagsfraktion dazu auf das Leben von gehörlosen, hochgradig
 schwerhörigen und hörgeschädigten Menschen in folgenden Schwerpunkten zu
 erleichtern:

1. Gesellschaftliche und politische Teilhabe

Niemand darf aus Kostengründen benachteiligt werden. Für gehörlose Menschen, die auf eine gesetzliche Betreuung angewiesen sind, werden die Dolmetscher:innenkosten nicht übernommen. Auch gehörlose Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung haben aber ein Anrecht auf größtmögliche Teilnahme/Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben. Da es nicht ausreichend gebärdensprachkompetente gesetzliche Betreuer:innen gibt, ist die überwiegende Anzahl von gehörlosen Betreuten mit nicht gebärdenden Betreuer:innen konfrontiert.

Aus diesem Grund fordern wir:

  • die bessere gesellschaftliche Akzeptanz der Gebärdensprache und der besonderen Kommunikationsbedürfnisse gehörloser Menschen.
  • die Kostenübernahme für Dolmetscher:innen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch, insbesondere im privaten und ehrenamtlichen Bereich, nach dem Eingliederungshilferecht über das Bundesteilhabegesetz, fianziert durch das Land Schleswig-Holstein.
  • eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu tagespolitischen Informationen, den Abbau von kommunikativen Barrieren und den Ausbau der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben durch die Bereitstellung von Dolmetscher:innen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch.
  • die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft statt der Freiwilligkeit. Vor allem öffentliche Gebäude und Gebäude zur Sicherstellung des persönlichen Bedarfs müssen vorrangig umgebaut werden.
  • die Bevorzugung gebärdensprachkompetenter Betreuer:innen bei der Bereitstellung eines gesetzlichen Betreuers für gehörlose Betreute.
  • die Kostenübernahme für Dolmetschleistungen für gehörlose Betreute mit nicht gebärdensprachkompetenten, hörenden gesetzlichen Betreuer:innen.
  • die Kostenübernahme für Dolmetschleistungen für gehörlose gesetzliche Betreuer:innen bei notwendigen Gesprächen mit Behörden, Ärzten u. a., für die Gespräche mit ihren hörenden, nicht gebärdensprachkompetenten Betreuten und für ihre notwendigen Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit diesem Amt.

2. Barrierefreie Medien

Fernsehen und Internet spielen im Leben gehörloser Menschen eine große Rolle. Diese audiovisuellen Medien bestehen aus zwei Komponenten: Ton und Bild. Ersterer kann von gehörlosen Menschen nicht wahrgenommen werden. Da der Fernseher für sie immer stumm bleibt, sind gehörlose Menschen darauf angewiesen, gesendete Informationen mit den Augen aufzunehmen. Nur durch die Visualisierung akustischer Informationen in Form von Untertiteln oder Gebärdensprache erhalten gehörlose Menschen also einen barrierefreien Zugang zum Fernsehprogramm und somit zu Informationen.

Aus diesem Grund fordern wir:

  • die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender zum Ausbau der barrierefreien Medienangebote (Gebärdensprache, Untertitel, Audiodeskription) in den Medienstaatsvertrag aufzunehmen, um die Lebensrealität von gehörlosen Menschen abzubilden.
  • die Erhöhung der finanziellen Ressourcen für den Auf- und Ausbau barrierefreier Angebote nach einem Stufenplan (10 % Steigerung pro Jahr).
  • 100 % Untertitelung alle öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendungen im Fernsehen.
  • die offene Untertitelung von Kinofilmen in Kinos anstatt einer Untertitel- App oder -brille.
  • die Werbesendungen und Wahlwerbungen in Gebärdensprache und mit Untertiteln auszustrahlen.
  • die Kindersendungen in Gebärdensprache zugänglich zu machen.

3. Barrierefreier Notruf

Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Deutschland den Schutz und die Sicherheit von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, gewährleistet. Im Notfall entscheiden zuweilen Minuten über Leben und Tod: Je schneller Hilfe vor Ort ist, desto besser. Gehörlose Menschen verlieren jedoch häufig wertvolle Zeit, weil Notrufe nicht problemlos barrierefrei abgesetzt werden können. Bis heute gibt es keinen barrierefreien Notruf mit einer bundesweit einheitlichen Nummer.

Aus diesem Grund fordern wir:

  • die Sicherheit und den Schutz für gehörlose Menschen in einer Notruf- bzw. Gefahrensituation zu gewährleisten bzw. staatlich zu garantieren.
  • die Aufnahme von zwei kostenfreien Optionen für Notrufverbindungen (Telefon-vermittlungsdienste mit Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher:innen und Not-ruf-App) in § 108 TKG sowie in die Notrufverordnung.
  • die Einrichtung der staatlichen Notruf-App „Salus“ und die Einführung eines einheitlichen Notrufs für Menschen mit Hörbehinderungen (mit Vorrangschaltung wie bei einem normalen, unter 110 oder 112 abgesetzten Notruf)
  • die Einrichtung von einheitlichen Notfall-Leitstellen, einschließlich moderner Protokolle für Menschen mit Hörbehinderungen.
  • die Verabschiedung einer Strategie für die Katastrophenabwehr und die humanitäre Hilfe, die inklusiv und für Menschen mit Hörbehinderungen zugänglich sein soll.
  • Den Einsatz von Lichtklingeln, Vibrationsalarm in öffentlichen Gebäuden als Standard.

4. Erleichterung der Mobilität von gehörlosen Menschen

Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass die persönliche Mobilität für Menschen mit Behinderungen mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen ist und unter  anderem der Zugang zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien, menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtert werden soll.Die Umsetzung sieht in der Realität allerdings anders aus. Zentrale Probleme bestehen hinsichtlich der Kommunikation an Bahnhöfen und in Zügen. Wenn gehörlose und taubblinde Menschen am Informationsschalter Reiseinformationen einholen möchten, stoßen sie bisher noch auf viele Barrieren.

Aus diesem Grund fordern wir:

  • die Zurverfügungstellung von Reiseinformationen in Gebärdensprache und/oder Schriftsprache an Informationsschaltern im Rahmen des Zwei-Sinne- Prinzips.
  • die Bereitstellung von Beratungen der DB-Reisebüros in Deutscher Gebärdensprache, unmittelbar durch die Mitarbeiter:innen oder durch einen kostenfreien Telefondolmetscherdienst (Tess).
  • die Serviceerweiterung bei unverschuldet verpassten Anschlüssen, beispielsweise durch den kostenlosen Transport mit einem Ruftaxi, welches mithilfe einer App bestellt werden kann.
  • eine bessere Qualität und Geschwindigkeit des WLAN-Netzes an Bahnhöfen und in Zügen, sowie kostenlosen Zugang zu diesem.
  • die EU-Fahrgastrechteverordnung in die Deutsche Gebärdensprache zu übersetzen, damit gehörlose Menschen die Informationen bei Bedarf direkt beziehen können.

5. Finanzielle Ausgleichsmaßnahmen

Seit 1975 wurde der Behindertenpauschbetrag in Höhe von 1.420 Euro nicht mehr erhöht. Um ihn den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und um die behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen auszugleichen, fordern wir:

  • die Erhöhung und Anpassung des Behindertenpauschbetrags.
  • die Schaffung eines bundeseinheitlichen gerechten einkommens- und vermögensunabhängigen Teilhabe- bzw. Gehörlosengeldes zum Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen gehörloser, taubblinder und anderer Menschen mit Hörbehinderungen.
  • Prüfung eines landesweiten Grundeinkommens für Menschen mit Behinderung. Angepasst an den Grad der Behinderung, um Ausgleich zu schaffen.

6. Anerkennung der Gebärdensprache als Minderheitensprache

Mit der Anerkennung als sprachlichen Minderheit gehen viele Privilegien einher. Zum Beispiel bestimmte finanzielle Förderungen und Maßnahmen zum Schutz und Erhalt dieser Sprache. Gehörlose Menschen sind nicht behindert, sonder sprechen eine Sprache der Minderheiten. Aus diesem Grund fordern wir:

  • Die Anerkennung der Gebärdensprache als Minderheitensprache.

7 Schulische Inklusion von gehörlosen Menschen

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, lebenslanges und gemeinsames Lernen für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Dabei sollen Barrieren für Schüler*innen mit Behinderung abgebaut und ihnen ein Höchstmaß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht werden.

Deshalb fordern wir:

  • Angestellte am Landesförderzentrum Hören sollen die Deutsche Gebärdensprache beherrschen, andernfalls müssen sie sich nach der Anstellung zeitnah verpflichtend darin fortbilden
  • Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für Schüler*innen mit einer Hörschädigung bereits in der frühkindlichen Bildung gewährleisten
  • Die zeitnahe Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln, um die Beschulung von Schüler*innen mit einer Hörschädigung zu erleichtern, und die Anpassung von räumlichen Gegebenheiten zur Optimierung der Raumakustik
  • Die Förderung der Ausbildung von Hörgeschädigtenpädagog*innen in Schleswig-Holstein.

Ausbeutung, Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten beenden

Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Fassung einer Beschlusslage und dem Hinwirken auf Umsetzung auf Landes- und Bundesebene für folgende Forderungen ein:

  • Die Idealisierung von Behindertenwerkstätten muss beendet werden. Es ist
    Aufgabe der Politik dementsprechend noch stärker auf die Träger der
    Werkstätten einzuwirken.
  • Die Bezeichnung „Werkstatt für behinderte Menschen“ verursacht einen
    defizitären Blick auf die dort Beschäftigten und sollte daher
    beispielsweise in „Werkstatt für Arbeits- und Berufsförderung“ umbenannt
    werden. Dies würde auch eine Öffnung für alle Personengruppen ermöglichen,
    die von Maßnahmen wie einer arbeitspädagogischen Assistenz oder
    persönlichkeitsfördernder Arbeitsinhalten profitieren würden.
  • Die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verlieren
    den rechtlichen Status von Rehabilitant*innen und nehmen stattdessen den
    Arbeitnehmer*innenstatus an, wodurch der Mindestlohn und Arbeitsrechte
    garantiert werden müssen.
  • Die bestehende Werkstättenpraxis muss hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bei
    der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt
    geprüft werden, da die Vermittlungsquote insgesamt nur unter 0,2 Prozent
    liegt. Dazu sollen an den Werkstätten Fachkräfte angestellt werden, die
    den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
    unter anderem durch Betriebspraktika, Qualifizierungsmaßnahmen sowie eine
    individuelle Vermittlung und arbeitsbegleitende Betreuung unterstützen.
  • Arbeitgeber*innen müssen bei Einstellung von Menschen mit Behinderungen
    weitere Informationen über angemessene Vorkehrungen sowie anfallende
    Mehrkosten durch staatliche Unterstützung erhalten. Dafür müssen
    Beratungsangebote ausgebaut werden. Die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die
    keine oder zu wenig Menschen mit einer Schwerbehinderung eingestellt
    haben, soll außerdem deutlich erhöht werden, besonders für Betriebe über
    60 Angestellte.
  • Alternativen zu Werkstätten wie Integrationsbetriebe und
    Integrationsunternehmen müssen weiter unterstützt und gefördert werden.
    Dafür soll ein Inklusionspakt für die berufliche Bildung initiiert werden,
    indem die vorhanden Konzepte inklusiv weiterentwickelt und
    anschlussfähiger zusammengefasst werden, sodass sie nicht nur auf die
    Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung beschränkt sind.
  • Alle neuen Gebäude und Produkte (einschließlich IT-Ausrüstung und
    Softwares) in Schleswig-Holstein sowie darüber hinaus sollten systematisch
    nach der Logik des “universellen Designs” konzipiert werden. So können sie
    von einem allen Menschen genutzt werden, unabhängig vom Grad Behinderung.
  • Inklusionspolitik muss intersektional gedacht werden. Nicht jeder Mensch
    mit Behinderung erfährt die gleiche Form von Diskriminierung. Dazu bedarf
    es eines Angebots von gezielten Maßnahmen, um Sensibilisierung
    demgegenüber zu schaffen und der Intersektionalität auch in den
    Werkstätten gerecht zu werden.

Alltagserleichterungen für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen schaffen!

Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung und die
Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu auf, folgende Punkte
umzusetzen:

Gesellschaftliche, politische und berufliche Teilhabe

Forderungen:

  • Bei Bereitstellung von barrierefreien Unterlagen von Ämtern und
    Unternehmen ist die Barrierefreiheit und eine 4 Wochenfrist vor dem
    Fälligkeitsdatum zu beachten, damit genügend Zeit besteht, diese
    vorzubereiten. Dies soll in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
    Standard werden. Dazu muss dieses existierende Angebot barrierefrei
    kommuniziert und bereitgestellt werden. Wir als GRÜNE JUGEND Schleswig-
    Holstein verpflichten uns dem ebenfalls.
  • Weiterhin ist in jeglicher Hinsicht auf diskriminierungsfreie Sprache in
    Ämtern und Unternehmen zu achten.
  • Der Zugang zu technischen Hilfsmitteln muss kostenlos sein. Dazu braucht
    es sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich finanzielle Mittel
    als Unterstützung vom Staat an die Individuen und Arbeitgeber*innen.
  • Es braucht eine kostenlose Berufsberatung, da blinde Menschen und Menschen
    mit Sehbehinderung großen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt begegnen,
    die stigmatisierend und diskriminierend sind.

Erhöhung des Landesblindengeldes

Der Betrag des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein ist im Vergleich zu
anderen Bundesländern weitaus niedriger und sogar in der Vergangenheit gekürzt
worden.

Forderungen:

  • Das Landesblindengeld soll auf mindestens 600€ erhöht werden, welche auch
    der Blinden- und Sehbehindertenverband Schleswig-Holstein fordert.
  • Die Rente soll dementsprechend auch erhöht werden.
  • Alltäglich fallen viele Extrakosten an, wie Hilfen für den Einkauf oder
    Haushalt, Taxen, mehr Kleidung und viele mehr. Kein Mensch sollte aus
    Kostengründen Diskriminierung erfahren, weshalb diese Kosten bei
    Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu berücksichtigen sind.
  • Da der Großteil der Hilfen, die blinde Menschen und Menschen mit
    Sehbehinderung im Alltag benötigen, privat sind, muss die Regierung dem
    durch Ausbildung von fachlichen Hilfskräften und kostenloser
    Bereitstellung gerecht werden.
  • Das Landesblindengeld soll auch Menschen mit einer Sehbehinderung
    inkludieren. Diese Menschen werden bisher überhaupt nicht finanziell
    berücksichtigt. Dazu soll das Geld in Relation zu der Schwere der
    Sehbehinderung stehen. Generell gilt es, auch Menschen mit Sehbehinderung
    in diese Debatten einzubeziehen.

Barrierefreie Medien

Forderungen:

• Die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender zum
Ausbau der barrierefreien Medienangebote (Gebärdensprache, Untertitel,
Audiodeskription) muss in den Medienstaatsvertrag aufgenommen werden.

• Die Erhöhung der finanziellen Ressourcen für den Auf- und Ausbau
barrierefreier Angebote soll nach einem Stufenplan (10 % Steigerung pro Jahr)
erfolgen.

Eine Schule für Alle 2020

Als Grüne Jugend Schleswig-Holstein sehen wir die Inklusion als wichtigen
bildungs- und gesellschaftspolitischen Grundsatz, um eine gerechte Ausbildung
für alle Schüler*innen zu ermöglichen. Allerdings steht das inklusive
Bildungssystem, nicht zuletzt wegen Corona, vor großen Herausforderungen wie
fehlendem Nachwuchs an Lehrkräften aller Schulformen, einem generellen Mangel an
Sonderpädagog*innen, sanierungsbedürftiger Infrastruktur, verschleppter
Digitalisierung, überlastete Lehrkräfte und so weiter.

Wir fordern daher:

  • Keine Unterstützung von intensiv-pädagogischen Maßnahmen für welche die
    Schüler*innen an ein Förderzentrum wechseln und stattdessen die personelle
    und strukturelle Unterstützung von intensiv-pädagogischen Maßnahmen an der
    Regelschule sowie die Ermöglichung der Einbindung von multi-
    professionellen Teams in diese Maßnahmen
  • Engere psychologische Begleitung von Lehrkräften als präventive Maßnahme
  • Einbindung von grundlegender sonderpädagogischer Didaktik in die
    Ausbildung von Lehrkräften und Vermittlung inklusiver Kompetenzen ähnlich
    des Ausbildungskonzeptes in Österreich
  • Zusätzliche personelle und finanzielle Mittel für die Sprachförderung in
    Kindertagesstätten
  • Zusätzliches Personal an Schulen, um die digitalen Endgeräte einzurichten,
    zu verwalten und zu aktualisieren. Dafür sollte auch externes Personal
    herangezogen werden.
  • Angleichung der Bezahlung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und
    generelle Erhöhung der Bezahlung
  • Analyse der Haltequote von Sonderpädagog*innen an der Europa-Universität
    Flensburg
  • Bereitstellung von Lernräumen an den Schulen, wo nach dem Unterricht mit
    geschultem Personal gearbeitet werden kann, welches die Schüler*innen beim
    Lernen und Arbeiten unterstützt. So können auch Schüler*innen, die Zuhause
    keinen eigenen Schreibtisch oder Ruhe zum Arbeiten haben, konzentriert
    lernen.
  • Die Multiprofessionalität an den Schulen sollte stärker gewertschätzt und
    strukturell verankert werden. Unterstützendes Personal an der einzelnen
    Schule sollte zum Kollegium der Einrichtung gehören, in den
    Entscheidungsgremien vertreten und gleichzeitig eng mit den externen
    Unterstützungssystemen verzahnt sein. Die landesbezogene und kommunale
    Verteilung dieser Ressourcen sollte die sozialräumliche Situation und
    Zusammensetzung der Schülerschaft berücksichtigen.

Den multiprofessionellen Teams sollten verbindliche Zeiten und Räume für die
Zusammenarbeit zur Verfügung stehen, welche fest im Stundenraster integriert
werden. Das gilt auch, wenn Beschäftigte anderer Träger involviert sind.

  • Aufstellung eines gemeinsamen Planungsrahmens „Inklusive Bildung“ für
    Bund, Länder und Kommunen, indem materielle, räumliche, personelle und
    finanzielle

Voraussetzungen an allen Bildungseinrichtungen konkretisiert werden. Es wird
empfohlen, diesen Planungsrahmen insbesondere unter Einbeziehung der zentralen
Interessengruppen zu entwickeln. Eine solche Verständigung kann die
Bildungsqualität des gesamten Bildungssystems erheblich verbessern und steigern.