Ausbeutung, Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten beenden

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Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Fassung einer Beschlusslage und dem Hinwirken auf Umsetzung auf Landes- und Bundesebene für folgende Forderungen ein:

  • Die Idealisierung von Behindertenwerkstätten muss beendet werden. Es ist
    Aufgabe der Politik dementsprechend noch stärker auf die Träger der
    Werkstätten einzuwirken.
  • Die Bezeichnung „Werkstatt für behinderte Menschen“ verursacht einen
    defizitären Blick auf die dort Beschäftigten und sollte daher
    beispielsweise in „Werkstatt für Arbeits- und Berufsförderung“ umbenannt
    werden. Dies würde auch eine Öffnung für alle Personengruppen ermöglichen,
    die von Maßnahmen wie einer arbeitspädagogischen Assistenz oder
    persönlichkeitsfördernder Arbeitsinhalten profitieren würden.
  • Die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verlieren
    den rechtlichen Status von Rehabilitant*innen und nehmen stattdessen den
    Arbeitnehmer*innenstatus an, wodurch der Mindestlohn und Arbeitsrechte
    garantiert werden müssen.
  • Die bestehende Werkstättenpraxis muss hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bei
    der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt
    geprüft werden, da die Vermittlungsquote insgesamt nur unter 0,2 Prozent
    liegt. Dazu sollen an den Werkstätten Fachkräfte angestellt werden, die
    den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
    unter anderem durch Betriebspraktika, Qualifizierungsmaßnahmen sowie eine
    individuelle Vermittlung und arbeitsbegleitende Betreuung unterstützen.
  • Arbeitgeber*innen müssen bei Einstellung von Menschen mit Behinderungen
    weitere Informationen über angemessene Vorkehrungen sowie anfallende
    Mehrkosten durch staatliche Unterstützung erhalten. Dafür müssen
    Beratungsangebote ausgebaut werden. Die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die
    keine oder zu wenig Menschen mit einer Schwerbehinderung eingestellt
    haben, soll außerdem deutlich erhöht werden, besonders für Betriebe über
    60 Angestellte.
  • Alternativen zu Werkstätten wie Integrationsbetriebe und
    Integrationsunternehmen müssen weiter unterstützt und gefördert werden.
    Dafür soll ein Inklusionspakt für die berufliche Bildung initiiert werden,
    indem die vorhanden Konzepte inklusiv weiterentwickelt und
    anschlussfähiger zusammengefasst werden, sodass sie nicht nur auf die
    Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung beschränkt sind.
  • Alle neuen Gebäude und Produkte (einschließlich IT-Ausrüstung und
    Softwares) in Schleswig-Holstein sowie darüber hinaus sollten systematisch
    nach der Logik des “universellen Designs” konzipiert werden. So können sie
    von einem allen Menschen genutzt werden, unabhängig vom Grad Behinderung.
  • Inklusionspolitik muss intersektional gedacht werden. Nicht jeder Mensch
    mit Behinderung erfährt die gleiche Form von Diskriminierung. Dazu bedarf
    es eines Angebots von gezielten Maßnahmen, um Sensibilisierung
    demgegenüber zu schaffen und der Intersektionalität auch in den
    Werkstätten gerecht zu werden.

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