Gegen jeden Antisemitismus!

Angriffe auf offener Straße, Hate Speech im Netz, Bedrohungen und Hetze überall – Jüdinnen*Juden in Deutschland wägen jeden Tag ab, ob sie offen als Jüdin*Jude auftreten, mit Kippa das Haus verlassen oder unbesorgt eine Synagoge besuchen können. Antisemitismus ist dabei kein Vorurteil, sondern eine welterklärende Verschwörungsideologie, die alles Übel in Juden*Jüdinnen und in ihrer Vernichtung die Befreiung vom Bösen sieht. Antisemitische Einstellungen sind quer durch alle Teile der Gesellschaft zu finden und prägen den Alltag der Betroffenen – aber Antisemitismus ist nicht das Problem der Jüdinnen*Juden, sondern geht uns alle an.

Der zweite Unabhängige Expert*innenkreis Antisemitismus (UEA) des Bundestages veröffentlichte im April seinen Bericht und beschrieb darin realpolitische Handlungsaufträge, die es umzusetzen gilt. Auch wenn die Bundesregierung im September mit der Arbeitsdefinition Antisemitismus der IHRA nun immerhin eine ausformulierte Vorstellung davon hat, wogegen überhaupt gekämpft werden soll, reicht das noch lange nicht aus.

Daher schließen wir uns dem UEA an und fordern die Schaffung eines*einer Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, die Verstetigung eines unabhängigen Expert*innenkreises und die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus.

Ebenso nötig ist eine konsequente Erfassung und Verfolgung antisemitischer Straftaten abseits der ohnehin problematischen polizeilichen ‚Politisch motivierten Kriminalitätsstatistiken‘. Auch muss die Förderung von zivilgesellschaftlichen Projekten zur Antisemitismusprävention sowie zur Unterstützung Betroffener verbessert werden.

Wir fordern Bündnis 90/ Die Grünen und die Grüne Bundestagsfraktion auf, sich für diese Anliegen einzusetzen.

Es gilt sich insbesondere nach dem Einzug der AfD zu positionieren: Jede Form des Antisemitismus muss klar benannt und bekämpft werden!

So treibt auch die Kampagne „Boycott, Divestments, Sanctions“ (BDS) im ganzen Bundesgebiet ihr Unwesen. Sie ist in ihrer Gesamtheit als antisemitisch, israelfeindlich, reaktionär und antiaufklärerisch zu bewerten. Die in ihr und durch sie vertretenen Positionen und Forderungen delegitimieren und dämonisieren Israel und weisen damit einseitig Jüdinnen*Juden die Schuld für jegliche Übel in der Region zu. Und das obwohl Israel dort die einzige rechtsstaatliche Demokratie ist. Zeitgleich werden doppelte Standards an Israel angelegt, wenn zum Beispiel Verbrechen der Hamas ignoriert oder verharmlost werden. Durch die Forderung nach einem Boykott wird weiter die aus dem Nationalsozialismus bekannte Parole „Kauft nicht bei Juden“ reproduziert.

Deshalb positionieren wir uns klar gegen alle Bestrebungen der BDS-Kampagne und führen Aufklärungs- und Bildungsarbeit durch, um die Durchsetzung der Forderungen nach Boykott, Desinvestment und Sanktionen zu verhindern.

Auch eine Zusammenarbeit mit der BDS-Kampagne ist abzulehnen. Ebenso lehnen wir eine Unterstützung von Organisationen ab, die sich zur BDS-Kampagne bekennen, sowie eine (Mit-) Ausrichtung von Veranstaltungen, bei denen BDS-Positionen vertreten werden. ‎Wir fordern Bündnis 90/ Die Grünen, Campusgrün und die Grünen nahen Stiftungen (Heinrich-Böll-Stiftung und Petra-Kelly-Stiftung) auf, sich dieser Position anzuschließen.

Einführung einer Landesschiedsordnung

Der vorliegende Entwurf einer Landesschiedsordnung tritt in Kraft. Das erste Landesschiedsgericht wird auf der 2. ordentlichen Landesmitgliederversammlung 2018 gewählt. Zudem wird die Satzung an zwei Stellen geändert:

Ändere in §5(1)“die Landesschiedskommission“ zu „das Landesschiedsgericht Ändere in §9 „Bei der Landesorganisation wird eine Schiedskommission gebildet. Näheres regelt eine Landesschiedsordnung.“ zu „Die Landesmitgliederversammlung wählt das Schiedsgericht. Näheres regelt die Landesschiedsordnung, welche Teil dieser Satzung ist.“

Entwurf Landesschiedsordnung GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein

  • 1 Mitglieder des Schiedsgerichts

(1) Das Landesschiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei Beisitzer*innen. Diese drei, sowie jeweils Stellvertreter*innen werden von der Landesmitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Das Schiedsgericht ist FIT*-quotiert zu besetzen.

(2) Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen nicht Mitglied des Bundesvorstandes oder eines Landesvorstandes der GRÜNEN JUGEND sein. Sie dürfen nicht in einem Dienstverhältnis zur GRÜNEN JUGEND stehen oder von dieser regelmäßige Einkünfte beziehen.

(3) Die Mitglieder des Schiedsgerichts sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

  • 2 Zuständigkeiten

(1) Das Landesschiedsgericht ist zuständig für:

  • Streitigkeiten von Mitgliedern und Gliederungen der GRÜNEN JUGEND mit Organen des Landesverbandes; • Streitigkeiten zwischen Landesverbandsorganen; • Ordnungsmaßnahmen gegen Organe des Landesverbandes, gegen einzelne Mitglieder oder gegen Gliederungen der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein; • die Entscheidung über Ausschlussanträge in erster Instanz; • Auslegung von Satzung, Statuten und Geschäftsordnungen; • und Anfechtung oder Nichtigkeitserklärung von Wahlen/Abstimmungen.

(2) Das Bundesschiedsgericht ist Berufungsinstanz und bei Einsprüchen gegen die Entscheidung der Landesmitgliederversammlung über die Abweisung eines Mitgliedsantrags Eingangsinstanz.

  • 3 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind:

  • Die Landesmitgliederversammlung, der Landesvorstand sowie die Vorstände der Basisgruppen, • 5 Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein, • Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein, sofern es in der Sache unmittelbar betroffen ist.
  • 4 Frist

Die Frist zur Anrufung des Landesschiedsgerichtes beträgt zwei Wochen ab Zugang der schriftlichen Erklärung oder des Protokolls, durch die sich die*der Betroffene benachteiligt fühlt.

Die Anrufung des Schiedsgerichtes muss in Textform erfolgen. Sie wird an die Landesgeschäftsstelle gerichtet. Eingaben an das Schiedsgericht sollen einen bestimmten Antrag enthalten und begründet werden.

  • 5 Ordnungsmaßnahmen

Das Schiedsgericht kann folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen:

  • Verwarnung;
  • Enthebung aus einem Amt bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren; • Aberkennung des passiven Wahlrechts für Ämter bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren • Ruhen der Mitgliedschaft bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren und • Ausschluss aus der GRÜNEN JUGEND.
  • 6 Verhandlung

Das Schiedsgericht entscheidet grundsätzlich nach mündlicher Verhandlung, bei der allen Beteiligten genügend Gelegenheit einzuräumen ist, ihren Standpunkt darzustellen und Beweise anzubieten. Verzichten alle Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung, kann auch im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Das Schiedsgericht tagt mitgliederöffentlich, kann diese in Ausnahmefällen aber ausschließen.

Zu einer mitgliederöffentlichen Verhandlung muss mindestens 3 Tage vor Beginn der Verhandlung eingeladen werden. Die Einladung soll wenigstens über den internen Emailverteiler der Grünen Jugend Schleswig-Holstein und gesondert mindestens per Email an direkt von der Verhandlung betroffene Menschen geschickt werden.

  • 7 Allgemeine Bestimmungen

Verfahren vor dem Schiedsgericht beachten die allgemeinen Grundsätze des geltenden Verfahrensrechts. Die materiellen Entscheidungen werden nach den Grundsätzen der geltenden Rechtsordnung getroffen. Ein Mitglied des Landesschiedsgerichts führt während der Verhandlungen Protokoll. Die Erledigungen der Eingaben an die Schiedsgerichte sollen von diesem möglichst unbürokratisch, lebensnah und rasch erledigt werden. Über Befangenheitsanträge gegen Mitglieder eines Schiedsgerichtes entscheidet das Gericht mit einfacher Mehrheit unter Ausschluss des Mitgliedes, gegen das der Antrag gerichtet ist. Die Beschlüsse sind den Beteiligten und der Landesgeschäftsstelle umgehend zuzuleiten.

Verantwortungsvolle Klimaziele statt Geoengineering

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung, nach denen sich auch die Klimaziele der Länder und der Kommunen richten, sind mit dem Pariser Klimavertrag veraltet. In Artikel 2a) haben wir uns darauf verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, und ein Limit von 1,5°C anzustreben:

“Holding the increase in the global average temperature to well below 2 °C above pre-industrial levels and to pursue efforts to limit the temperature increase to 1.5 °C above pre-industrial levels, recognizing that this would significantly reduce the risks and impacts of climate change;”

Damit die Welt in 50% der klimawissenschaftlichen Simulationen 1,5°C nicht überschreitet müsste sie bis 2031 klimaneutral werden.  Um in 66% der Simulationen unter 2 Grad zu bleiben, muss die Welt bis 2055 klimaneutral werden.  Letzteres harmoniert mit Schleswig-Holsteins Klimaschutzziel, bis 2050 auf 0% CO2 zu kommen. Für „deutlich unter 2 Grad,  möglichst 1,5 Grad“ ist es zu wenig, wenn wir als Industrieland „gerade mal 2 Grad“ anstreben. Dazu kommt: würde jeder Mensch auf der Welt das gleiche Budget an Treibhausgasen bekommen, müsste Deutschland selbst für  2 Grad bis 2031 klimaneutral werden.

Wir bleiben realistisch und wollen stattdessen die Treibhausgasemissionen in Schleswig-Holstein bis 2040 um 95% im Vergleich zu 1990 senken. Dementsprechend wollen wir die Klimaziele des Landes auch gesetzlich anpassen. Schon lange fordern wir, bis 2040 100% erneuerbare Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Gas zu erreichen. Wir wollen diese Ziele in die Neuauflage des integrierten Klimaschutzkonzepts aufnehmen.

Die Bundesregierung gibt zurzeit selbst die bestehenden, ungenügenden Klimaziele noch auf und möchte den Bundesbürgern statt einer schnellen Energiewende Geoengineering nahebringen.  Statt also die Klimaziele anzupassen, baut sie lieber auf den unbewiesenen Traum mit künstlichen Eingriffen in die Natur die Temperatur der Erde noch schneller wieder abzukühlen, als sie steigt. Mit Algendüngung in den Meeren,  Schwefelpartikeln in der Luft, oder Bioenergie mit CCS, der Kombination zweier schon allein hochproblematischer Technologien, die zudem ungemein teuer ist. Zu viel Eingriff durch den Menschen in die natürlichen Abläufe soll dann mit noch mehr Eingriffe mit unabsehbaren globalen Folgen geregelt werden.  Die Definition von Wahnsinn ist es, die gleiche Handlung zu wiederholen und zu erwarten, dass sich etwas verändert, dass alles besser wird. Verschlimmbesserung und Scheinlösung lehnen wir ab – deshalb sprechen wir uns gegen Geoengineering aus.

Als Land zwischen den Meeren wollen wir dagegen beim Klimaschutz Vorreiter sein, indem wir  die Treibhausgasemissionen reduzieren!

Wir brauchen eine Müllwende!

Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein setzt sich für eine konsequente technische und juristische Aufarbeitung des Umweltskandals in Schleswig. Hierzu unterstützen wir die Maßnahmen der Unteren und Oberen Wasserbehörde und die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft und des LKA. Zudem fordern wir einen umfassenden Masterplan zur Sanierung der Schlei unter Einbeziehung der weiteren ökologischen Probleme der Schlei (wie z.B. Faulschlamm).

Wir fordern den Landesvorstand der Grünen Jugend auf, für Regelungen zu einer radikalen Reduzierung des Verpackungsplastiks, ein echtes Recycling, ein Produktdesign für maximale Recyclebarkeit und allgemein ökologischer Verträglichkeit der verschiedenen Wertstoffe auf Landesebene zu streiten. Dazu gehört auch die Wertstofftonne statt Gelber Sack.

FIT*-Reform

Die Landesmitgliederversammlung fordert den Landesvorstand der Grünen Jugend Schleswig-Holstein auf, eine Diskussion über eine mögliche FIT*- Reform in der Satzung von Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit den Landesarbeitsgemeinschaften Frauen und Queer von Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein anzustoßen.

BGE

Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein setzt sich für die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft zu dem Thema Bedingungsloses Grundeinkommen ein. Die Arbeitsgemeinschaft soll im ersten Schritt einen Antrag für die nächste Landesmitgliederversammlung formulieren, so dass über die Positionierung der Grünen Jugend diskutiert und abgestimmt werden kann.

Organspende

Antragstext:

Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein setzt sich für die Einführung der Opt-Out, bzw. Widerspruchslösung bei Organspenden ein. Das bedeutet, dass jede Person mit Volljährigkeit automatisch Organspender*in wird, es sei denn sie widerspricht explizit.

Antrag auf den Anspruch eines Interrailtickets

Antragsteller*innen: Der Landesvorstand der Grünen Jugend Schleswig-Holstein

Antragstext:

Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein setzt sich für die Initiative „Free Interrail“ ein, die jedem*jeder EU-Bürger*in ein kostenloses Interrailticket zum 18. Geburtstag zur Verfügung stellen möchte. Dieses befähigt dazu, 30 Tage kostenlos mit der Bahn durch Europa reisen zu können. Die GJSH setzt sich in diesem Zusammenhang  für eine Förderungsmöglichkeit von Unterkünften in den Reiseländern für Menschen mit Mitteln ein. (ß Dieser Teil ist eine Änderung, die keinen Sinn ergibt, weil sie unvollständig dokumentiert wurde)

Begründung: Wir als Grüne Jugend finden, dass in Zeiten des Erstarkens des Nationalismus in ganz Europa, wichtig ist, den interkulturellen und intereuropäischen Austausch zu fördern. Jede*m*r Bürger*in sollte es unabhängig von sozioökonomischen Hintergründen mit Eintritt des 18. Lebensjahrs möglich sein, den europäischen Kontinent zu bereisen.