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Innerhalb Schleswig- Holsteins, Deutschlands und der Europäischen Union sollen Richtlinien und entsprechende Gesetze erlassen werden, die Werbeausgaben von AGn, KGn sowie von Unternehmen einer gewissen Größe marktwirtschaftlichen Restriktionen zu unterwerfen. Als Element der sozial-ökologischen Transformation des Wirtschaftens hin zu einer postökonomischen Gesellschaft ist eine moderne Werbungspolitik dieser Art ein zentraler Bestandteil, weil er dazu beitragen kann, die Etats der KGn, AGn und Unternehmen zu Gunsten der Beschäftigten umzuschichten.

Für größere Konzerne gilt folgende Staffelung als Vorschlag:

Umsatz Werbeetat als Anteil am Umsatz
5-10 Mrd. € 0,50%
10-25 Mrd. € 0,25%
25-50 Mrd. € 0,10%
50-75 Mrd. € 0,05%
≥ 75 Mrd. € 0,03%

Dieser Antrag soll lediglich den exzessiven Werbekampagnen großer Konzerne entgegen wirken, dabei allerdings nicht junge, kleine und mittelständische Unternehmen schädigen.

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