Kennzeichnungspflicht ermöglicht Transparenz und verhindert Generalverdacht

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Zum Antrag der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag DS 18/89 „Keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte“
erklärt Tilmann Schade, Sprecher der Grünen Jugend Schleswig-Holstein:

„Der Antrag der CDU offenbart, dass sie die Debatte um eine moderne Polizei und ein Versammlungsgesetz, dass die Freiheit der Versammlung schützen soll, verschlafen hat.
Es wird unterstellt, dass die Polizist_innen durch die Kennzeichnungspflicht unter einen Generalverdacht gestellt werden und Misstrauen in die Polizei gesetzt wird.
Diese Argumentation verkennt den tatsächlichen Kern der Debatte.

Die Kennzeichnung für Beamt_innen bei Großeinsätzen soll dazu dienen die Arbeitsweise der Polizei transparenter zu machen. Immer wieder kommt es bei Demonstrationen zu Situationen, wo eine genaue Analyse, wie die Beamt_innen gehandelt haben, notwendig ist. Dieses wollen wir ermöglichen um der Kontrolle der Polizei durch die Öffentlichkeit nachzukommen.

Eine individuelle Kennzeichung ist auch im Interesse der  Polizist_innen, da sie so vor falschen Anschuldigungen geschützt werden und einem Generalverdacht entgehen. Der aller größte Teil der Polizei arbeitet gut und verantwortungsvoll und ihr sollte daher daran gelegen sein, die wenigen „schwarzen Schafe“, die es überall gibt,  identifizieren zu können.

Durch die Möglichkeit einer nummerischen Kennzeichnung wird die Privatssphäre der Polizist_innen geschützt, gleichzeitig ist bei Fehlverhalten eine individuelle Identifikation möglich.

Mir ist es unverständlich, warum sich die CDU gegen ein modernes und transparentes Auftreten der Polizei auf Großveranstaltungen sperrt und in antiquierte Methoden setzt.“

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