Vielfalt fördern: Landesweiter Partizipationsplan für Minderheiten

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In Schleswig-Holstein sind zwei nationale Minderheiten und eine Volksgruppe zu
Hause. Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für einen landesweiten Partizipationsplan der
nationalen Minderheiten ein. Dabei soll das Bewusstsein für nationale
Minderheiten und Volksgruppen gestärkt und die Koexistenz von Minderheiten,
Volksgruppen und Mehrheitsbevölkerung gefördert werden. Dort sind konkret
folgende Maßnahmen festzuhalten:

  • Schleswig-Holstein setzt Art. 8 c. iii der Europäischen Charta für
    Minderheiten- und Regionalsprachen um und bezieht betreffende Regional-
    oder Minderheitensprachen in den Unterricht mit ein. Dabei sollten
    Schüler*innen auf langfristige Sicht an jeder Schule zwischen anerkannten
    Minderheitensprachen, sowie der Gebärdensprache, wählen können. Dies soll
    auch flächendeckend für die Erwachsenenbildung gelten.
  • Schleswig-Holstein betrachtet die Minderheiten und Volksgruppen als
    unentbehrlichen Teil der Gesellschaft und fordert jeden Kreis und jede
    kreisfreie Stadt dazu auf, eine*n Minderheitenbeauftragte*n zu ernennen,
    sollte diese Funktion nicht durch bereits bestehende
    Gleichstellungsbeauftragte erfüllt werden können. Diese*r soll die
    Gleichberechtigung der Minderheiten auf jeder Ebene überwachen und den
    Dialog zwischen Minderheits- und Mehrheitsgesellschaft koordinieren.
  • Schleswig-Holstein setzt sich für ein jährliches „Schengenfest“ ein. Das
    Land wird dazu aufgefordert, gemeinsam mit Dänemark an einem jährlich
    stattfindenden „Schengenfest“ zu arbeiten, das direkt an der deutsch-
    dänischen Grenze stattfinden soll (bspw. an den Grenzübergängen
    Kruså/Kupfermühle, Sæd/Süderlügum, Padborg/Harrislee, Frøslev/Ellund
    usw.). Zu diesem Fest werden Menschen aus beiden Ländern eingeladen. Damit
    soll der kulturelle Dialog gefördert werden und die Relevanz der offenen
    innereuropäischen Grenzen markiert werden.
  • Schleswig-Holstein initiiert eine umfängliche Kampagne zum Thema
    „Minderheiten und Volksgruppen“ und macht mit Plakaten, Flyern,
    Veranstaltungen, Werbespots, (Kino-)Filmen und sonstigen Werbemitteln auf
    die nationalen Minderheiten und Volksgruppen aufmerksam und fördert so
    proaktiv das Bewusstsein für nationale Minderheiten und Volksgruppen.
  • Schleswig-Holstein errichtet in mehreren Orten des Landes „Häuser der
    Minderheiten und Volksgruppen“, in denen sich Menschen über die nationalen
    Minderheiten und Volksgruppen informieren können. Gleichzeitig sollen dies
    auch offene Treffpunkte der Minderheiten und Volksgruppen werden. Dabei
    wird eng mit den Organisationen der Minderheiten und Volksgruppen, bspw.
    Sydslesvigsk Forening e. V., Verband Deutscher Sinti und Roma e. V. und
    Friisk Foriining e. V., kooperiert.
  • Schleswig-Holstein setzt sich für die Reformierung der Kriterien, die zur
    Anerkennung als nationale Minderheit erfüllt werden müssen, ein. Bisher
    nicht anerkannten Minderheiten muss es auch ermöglicht werden, als
    nationale Minderheit anerkannt zu werden. Weiterhin muss das Bewusstsein
    der Gesellschaft dahingehend sensibilisiert werden, dass es abseits der
    anerkannten nationalen Minderheiten und Volksgruppen viele weitere gibt.

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