Beschluss der Landesmitgliederversammlung 2019.1, 09.03.2019 LÜBECK
„Therapien“ zur angeblichen „Umpolung“ der sexuellen oder geschlechtlichen Identität von LGBTQIA+ sind nicht nur gefährlich, sondern auch Menschenrechtsverachtend.
Die GJ SH fordert, dass alle Konversionstherapien verboten und unter strafrechtliche Verfolgung gestellt werden. Sollte bei Minderjährigen eine solche Maßnahme durchgeführt, vorbereitet, geplant oder wissentlich geduldet werden, fordern wir, dass die sorgeberechtigten Personen, strafrechtlich verfolgt werden.
Des Weiteren sollen Ärzt*innen die Konversionstherapien anbieten oder diese vermitteln die Approbation entzogen werden, auch Pfarrer*innen und Pastor*innen soll die Berufserlaubnis entzogen werden.
Für Therapien bei den Diagnosen F66.0-F66.1 sollen Maßnahmen erarbeitet werden, die eine Eindeutige Differenzierung von Therapien bei denen Therapeut*innen die Patient*innen unterstützen sich selbst über ihre Gefühle klar zu werden von Konversionstherapien.