Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung und die
Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dazu auf, bzgl folgender Punkte auf
eine Änderung im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hinzuwirken:
- BAföG-Zahlungen dürfen nicht wegen Überlastung der Studierendenwerke
komplett ausbleiben- Die Studierendenwerke müssen personell aufgestockt werden
- Die Bedürftigkeitsprüfung muss entschlackt, kürzer und einfacher
gestaltet werden - Bei fristgerechter Einbringung des Antrages darf die BAföG-
Auszahlung keinen einzigen Monat ausbleiben. Sollten die Kapazitäten
des Studierendenwerks trotz Personalaufstockung so gering sein, dass
sich die Bearbeitungszeiten dermaßen in die Länge ziehen, wird der
vorherigen Bewilligungszeitraum für die Dauer der Bearbeitungszeit
automatisch verlängert, bis die neue Prüfung durchgeführt werden
konnte.
- Begründete Fachrichtungswechsel müssen bis zu dreimal möglich sein, dabei
darf eine nicht durch das BAföG-geförderte Tätigkeit nicht angerechnet
werden- Ob Ausbildung, Praktikum oder Studium – alle Menschen müssen die
Gelegenheit bekommen, sich auszuprobieren und ggf. umzuorientieren - Sollte für eine Fachrichtung (aus welchen Gründen auch immer) kein
BAföG beantragt werden, wird dieser nicht auf die
Fachrichtungswechsel angerechnet
- Ob Ausbildung, Praktikum oder Studium – alle Menschen müssen die
- BAföG-Sätze müssen steigen
- Besonders die Wohnpauschale muss zumindest an den durchschnittlichen
Mietpreis des Wohnortes angepasst und angehoben werden - Um die Verluste durch die Corona-Pandemie zu kompensieren, muss auch
der normale BAföG-Satz angehoben werden - Das BAföG muss den Anforderungen der Digitalisierung angepasst werden. Ein BAföG-Zuschuss zu Beginn eines Studiums für die Ausstattung mit digitaler Infrastruktur sollte für alle Studierenden, ausgezahlt werden.
- Besonders die Wohnpauschale muss zumindest an den durchschnittlichen
- Konstrukt der „Regelstudienzeit“ abschaffen
- Die maximale Förderungsdauer darf nicht an einem Konstrukt
festgemacht werden, das dafür ursprünglich gar nicht vorgesehen war - Wer beweisen kann, die geförderte Tätigkeit zielgerichtet und
kontinuierlich durchzuführen, der*dem darf die Existenzgrundlage
nicht einfach so entzogen werden, denn es gibt immer private (z.B.
ehrenamtliche Tätigkeiten, Kinderbetreuung, Pflege, etc.) und
externe (z.B. eine globale Pandemie) Ursachen, die dazu führen, dass
sich die geförderte Tätigkeit nicht selbstverschuldet verlängert
- Die maximale Förderungsdauer darf nicht an einem Konstrukt
- Elternunabhängiges BAföG
- Zur Berechnung des BAföG-Satzes darf das Einkommen der Eltern nicht
als primäres Berechnungselement verwendet werden, stattdessen sollen
andere Parameter (persönliche Umstände, Lebensverhältnisse, Wohnort,
etc.) einbezogen werden - Nicht zuletzt führt dies auch zu einem massiven Bürokratie-Abbau bei
der BAföG-Berechnung (in den Studierendenwerken) und einer
Vereinfachung des BAföG-Antrags führen
- Zur Berechnung des BAföG-Satzes darf das Einkommen der Eltern nicht