Entstigmatisierung psychischer Störungen

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Menschen mit psychischen (seelischen, mentalen) Störungen werden in unserer Gesellschaft immer noch stigmatisiert. Ihre Lebensrealität wird von der Gesellschaft zu häufig nicht anerkennt. Die schadet nicht nur der Lebensqualität der Betroffenen, sondern steht auch einer effektiven Früherkennung und Prävention im Weg. Deshalb müssen ausführliche Maßnahmen zur Entstigmatisierung psychischer Störungen getroffen werden.

Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein fordert deshalb die Landesregierung und die Landtagsfraktion dazu auf, folgende Punkte umzusetzen:

  1. Psychische Störungen und der Umgang mit den Betroffenen müssen stärker in die medizinische und gesundheitliche Ausbildung integriert werden, um einen sensibleren Umgang des medizinischen Personals zu schaffen.
     
  2. Forschungen im Bereich der therapeutischen Psychologie müssen ausgebaut werden, denn trotz der hohen Prävalenz und Krankheitslast sind viele Mechanismen und Ursachen von psychischen Störungen noch immer nicht verstanden.
     
  3. Die psychotherapeutische Versorgung muss ausgebaut werden, damit Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten nicht länger Normalität sind.
     
  4. Über Aufklärungskampagnen und Integration in die gesundheitlicheAufklärung in Schule, Ausbildung und Studium muss das gesellschaftliche Bewusstsein bzgl. psychischer Störungen verstärkt werden.
     
  5. Die Inanspruchnahme ärztlicher und therapeutischer Hilfe bei psychischen Störungen sollte kein Ausschlusskriterium mehr für eine Verbeamtung darstellen, sofern die psychische Störung den weiteren Berufsweg nicht massiv einschränkt. Die Anwärter*innen für eine Beamtenlaufbahn sollen damit unterstützt werden, sich frühzeitig psychologische Hilfe zu suchen, anstatt eine mögliche Erkrankung aus Angst vor einer Ablehnung der Verbeamtung zu verschleppen.
     
  6. Arbeitgeber*innen, die ihren Arbeitnehmer*innen besonders monotone oder stressige Arbeitsbedingungen/Arbeitsplätze bieten, müssen ihren Arbeitnehmer*innen Konzepte  zum Stressabbau und zur Förderung der eigenen psychischen Gesundheit anbieten.
     
  7. Bei der Durchführung aller Punkte sollte auf die Erkenntnisse aus verschiedenen Studien mit Betroffenen geachtet werden. So wirken z.B. bildliche Darstellungen von Menschen mit seelischen Erkrankungen fast immer kontraproduktiv und führen dazu, dass Menschen noch mehr von Hilfe abgeneigt sind.
     
  8. Die Inanspruchnahme ärztlicher und therapeutischer Hilfe bei psychischen Erkrankungen sollte kein Ausschlusskriterium mehr für eine Verbeamtungdarstellen, sofern die psychische Erkrankung den weiteren Berufsweg nicht massiv einschränkt. Die Anwärter*innen für eine Beamtenlaufbahn sollen damit unterstützt werden, sich frühzeitig psychologische Hilfe zu suchen, anstatt eine mögliche Erkrankung aus Angst vor einer Ablehnung der Verbeamtung zu verschleppen.

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