Versammlungsgesetz reformieren

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Aufgrund der Förderalismusreform hat das Land Schleswig Holstein Gesetzgebungskompetenz beim Versammlungsgesetz bekommen. Dies wollen wir zu einer Reform des Gesetzes nutzen.

Wir wollen ein Versammlungsgesetz, das vom Gedanken der Meinungs- und
Demonstrationsfreiheit geprägt ist. Wir fordern die gesetzliche Verankerung einer
objektiven, zivilen Demonstrationsbeobachtung, damit sich gewaltbereite
Demonstrant_innen und Polizist_innen nicht gegenseitig, ohne Beweise, der Provokation beschuldigen können.

Außerdem muss im Zuge einer Reform des Versammlungsgesetzes eine individuelle
Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen als Pendant zum Vermummungsverbot der
Demonstrant_innen eingeführt werden. Da wir die Sicherheitsbedenken und den Schutz
der Privatsphäre auch von Polizist_innen ernst nehmen und die Polizei ausdrücklich nicht
unter Generalverdacht stellen wollen, soll diese Kennzeichnung grundsätzlich durch einen
individuelle, leicht zu merkenden Identifikationsnummer (vorne und hinten der Uniform
sichtbar) nach britischem und litauischen Vorbild geschehen. Auf Wunsch kann diese
Kennzeichnung natürlich jederzeit gegen den eigenen Namen des/der Polizist_in
getauscht werden.

Ergänzend soll das Konfliktmanagement der Polizei gestärkt werden und mehr
Polizist_innen zu Konfliktmanager_innen ausgebildet werden.

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