Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein lehnt den jüngsten Gesetzesentwurf zum Bleiberecht von Innenministerium und Bundesregierung ab.
Eine Bleiberechtsregelung (die auch im Koalitionsvertrag von Rot-Schwarz vereinbart ist) finden wir äußerst wichtig. Nach dem vorliegenden Entwurf kann diese aber durch andere Bestimmungen wirksam ausgehebelt werden – etwa durch eine Einreise-/Aufenthaltssperre. Diese lehnen wir ebenfalls ab. Sie kann verhängt werden, wenn ein Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wird, was z.B. bei Antragsstellern aus den sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ der Fall ist. Das Übergehen dieser Sperre ist Grund zur Verhaftung.
Neu eingeführte Haftgründe (z.B. wer mehr als 3000 Euro an Fluchthelfer gezahlt oder eine falsche Identität angegeben hat) beträfen zudem die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge, die es bis nach Deutschland geschafft haben.
Wir fordern Regierung und Parlament dazu auf, statt dieses Entwurfes eine richtige Bleiberechtsregelung ohne Zusätze zu erlassen.
Das hinterhältige Vorgehen, die Bleiberechtsregelung als trojanisches Pferd für illiberale und menschenverachtende Regelungen zu missbrauchen, und ähnliche Vorstöße von Innenminister de Maiziere missbilligen wir ausdrücklich (der erste Entwurf etwa hatte noch vorgesehen, den Behörden die Macht zu geben, Flüchtlinge ohne richterliche Prüfung einzusperren).