Beschluss Landesmitgliederversammlung 2019.09.03.2019 LÜBECK
Die Paragraphen 218 und 219a StGb schränken nur die die sexuelle Selbstbestimmung von Schwangeren ein und gehören gestrichen. Zusätzlich setzen wir uns für flächendeckende Beratungsangebote sowie medizinische Versorgung für Schwangere ein. Außerdem fordern wir das Abtreibungen ein Teil der Ausbildung von medizinischen Berufen werden.
Schwangerschaftsabbrüche sollen in Zukunft im Sozialgesetzbuch geregelt werden.