Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Fassung einer Beschlusslage und dem Hinwirken auf Umsetzung auf Landes- und Bundesebene für folgende Forderungen ein:
- Die Idealisierung von Behindertenwerkstätten muss beendet werden. Es ist
Aufgabe der Politik dementsprechend noch stärker auf die Träger der
Werkstätten einzuwirken.
- Die Bezeichnung „Werkstatt für behinderte Menschen“ verursacht einen
defizitären Blick auf die dort Beschäftigten und sollte daher
beispielsweise in „Werkstatt für Arbeits- und Berufsförderung“ umbenannt
werden. Dies würde auch eine Öffnung für alle Personengruppen ermöglichen,
die von Maßnahmen wie einer arbeitspädagogischen Assistenz oder
persönlichkeitsfördernder Arbeitsinhalten profitieren würden.
- Die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verlieren
den rechtlichen Status von Rehabilitant*innen und nehmen stattdessen den
Arbeitnehmer*innenstatus an, wodurch der Mindestlohn und Arbeitsrechte
garantiert werden müssen.
- Die bestehende Werkstättenpraxis muss hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bei
der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt
geprüft werden, da die Vermittlungsquote insgesamt nur unter 0,2 Prozent
liegt. Dazu sollen an den Werkstätten Fachkräfte angestellt werden, die
den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
unter anderem durch Betriebspraktika, Qualifizierungsmaßnahmen sowie eine
individuelle Vermittlung und arbeitsbegleitende Betreuung unterstützen.
- Arbeitgeber*innen müssen bei Einstellung von Menschen mit Behinderungen
weitere Informationen über angemessene Vorkehrungen sowie anfallende
Mehrkosten durch staatliche Unterstützung erhalten. Dafür müssen
Beratungsangebote ausgebaut werden. Die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die
keine oder zu wenig Menschen mit einer Schwerbehinderung eingestellt
haben, soll außerdem deutlich erhöht werden, besonders für Betriebe über
60 Angestellte.
- Alternativen zu Werkstätten wie Integrationsbetriebe und
Integrationsunternehmen müssen weiter unterstützt und gefördert werden.
Dafür soll ein Inklusionspakt für die berufliche Bildung initiiert werden,
indem die vorhanden Konzepte inklusiv weiterentwickelt und
anschlussfähiger zusammengefasst werden, sodass sie nicht nur auf die
Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung beschränkt sind.
- Alle neuen Gebäude und Produkte (einschließlich IT-Ausrüstung und
Softwares) in Schleswig-Holstein sowie darüber hinaus sollten systematisch
nach der Logik des “universellen Designs” konzipiert werden. So können sie
von einem allen Menschen genutzt werden, unabhängig vom Grad Behinderung.
- Inklusionspolitik muss intersektional gedacht werden. Nicht jeder Mensch
mit Behinderung erfährt die gleiche Form von Diskriminierung. Dazu bedarf
es eines Angebots von gezielten Maßnahmen, um Sensibilisierung
demgegenüber zu schaffen und der Intersektionalität auch in den
Werkstätten gerecht zu werden.