BESCHLUSS LMV 2019.2, 22.09.2019
Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein fordert, außerordentliches Ehrenamt bei der Bewilligung von BAföG zu berücksichtigen.
Wird nämlich eine Option geboten, wie z.B. das Verlängern der Regelstudienzeit bei Nachweis eines zeitaufwändigen Ehrenamts (z.B. Arbeit bei der freiwilligen Feuerwehr, der Bekleidung eines freiwilligen Amtes mit festen Funktionen (die nicht etwa während einer Klausurenphase oder schlechten universitären Rahmenbedingungen ruhen können)) verringert dies nicht nur die Hürde zum freiwilligen Engagement, sondern fördert sogar die Bereitschaft einer Gruppe, die eigentlich nicht für bürgerschaftliches Engagement prädestiniert ist.
Diese Menschen müssen so bei der Ausführung des Ehrenamts nicht länger um ihre Existenzgrundlage fürchten. So wird gesellschaftlicher Zusammenhalt und ein Wachstum des ehrenamtlichen Sektors gefördert.
Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein wirkt deshalb mit den Stimmen aller Delegierten auf kommenden Landes- und Bundesparteitagen von B´90/Die Grünen darauf hin, Anträgen zur Berücksichtigung von außerordentlichen Ehrenamt bei der Bewilligung von BAföG zuzustimmen.
Darüber hinaus erklärt sich die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein offen gegenüber einer generellen Reform des BAföGs. Denn dieses fördert aktuell nicht mehr und nicht weniger als das Bestehen von Scheinen und Klausuren in einem oft nicht nachvollziehbaren Zeitrahmen. Dass die Menschen während ihrer Ausbildung allerdings nicht nur um z.B. fünf Jahre Wissen reicher, sondern vielmehr um fünf Jahre älter und reifer werden sollen, wird im BAföG nicht berücksichtigt. Die Endgültigkeit und Härte vieler Voraussetzungen zur Bewilligung sind in Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei BAföG-Berechtigten ausschließlich um Menschen ohne Selbstverschuldung und Einfluss auf ihre Lebensumstände handelt,
ist nicht zu rechtfertigen.