Die GJ S-H möge nachfolgenden Antrag beschließen und ihn auf einem Grünen Parteitag unterstützen:
Der LPT möge beschließen, dass sich BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in Schleswig-
Holstein für die Umsetzung folgender Ziele durch die Landesregierung in der
laufenden Legislaturperiode einsetzt:
• Ziel einer guten Suchtpräventionsarbeit soll die Befähigung der Menschen zu
einem selbstbestimmten, mündigen und risikobewusstem Handeln sein. Dies
erfordert umfassende Kenntnis über Wirkung und Nebenwirkung der
Substanzen. Ausbau spezifischer Präventionsprogramme wie z.B. dem
„Partyprojekt“1, einschließlich Drugchecking, für KonsumentInnen illegaler
Drogen wie Cannabis, synthetischer Drogen, Kokain u.a..
• Schadensreduzierung bei den KonsumentInnen z.B. durch Spritzentausch
und bei entsprechendem Bedarf Konsummöglichkeiten in entsprechenden
Hilfseinrichtungen 2; dazu gehört auch der Ausbau des Suchthilfeangebots in
den Justizvollzugsanstalten. Auf Bundesebene muss sich die
Landesregierung für eine klare Regelung der Kostenübernahme für
Therapien drogenkranker Häftlinge einsetzen.
• Einrichtung einer bundesweiten Kartei für die sogenannten „Designerdrogen“
wie beispielsweise Ecstasy, da es auch Fachleuten angesichts ständig neu
verfügbarer Substanzen schwer fällt, den Überblick zu behalten.
• Anhebung der geringen Menge gem. § 31 a BtMG für KonsumentInnen bei
Cannabisprodukten und allen anderen illegalen Drogen auf Landesebene.
Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, daß der
Besitz, Erwerb, Anbau etc. von Drogen aller Art für den Eigenbedarf in Höhe
eines Bedarfs für 10 Tage (portugiesisches Modell) nicht mehr strafrechtlich,
sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Dies würde im
Rahmen des im Ordnungswidrigkeitenrechts geltenden Opportunitätsprinzips
die Möglichkeit eröffnen, den KonsumentInnen ihren Eigenbedarf zu belassen
• Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten medizinischen Pilotprojektes
zur kontrollierten Abgabe von Cannabis.