Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
Bündnis 90/Die Grünen für die Einführung einer weitreichenderen Förderung der
Fahrradinfrastruktur und für die Ausweitung der Förderungsrichtlinien für
Innenstadtentwicklung ein.
Neben der Mobilitätswende im ÖPNV und dem „normalen“ Personenverkehr durch PKW
besteht weiterhin Förderbedarf bei anderen Fortbewegungsmöglichkeiten. Der
Ausbau und die Förderung der Fahrradinfrastruktur gehört zweifelsohne dazu und
soll wie folgt von der Seite des Landes gestaltet werden:
- Das Land Schleswig-Holstein soll die Kommunen bei der Sanierung und beim
Neubau – bzw. der Neuausweisung – von Fahrradwegen und Velorouten in der
Stadt und auf dem Land unterstützen. Damit sind ausdrücklich Radwege
gemeint, die nicht straßenbegleitend sind. Diese sollen in die vorhandenen
Fördermechanismen aufgenommen werden.
Momentan sind laut Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums von
Landesseite nur straßenbegleitende Fahrradwege förderungsfähig. Da wir aber den
Fahrradverkehr auch unabhängig vom Kraftfahrzeugverkehr denken müssen, sollen
auch jene Radwege in den Fördermechanismus des Landes integriert werden, die
eben nicht straßenbegleitend sind.
- Ebenso gefördert werden soll die Anschaffung von Fahrrädern mit und ohne
elektrische Antriebsunterstützung („E-Bikes“) für Privatpersonen und für
Arbeitgeber*innen, die für ihre Beschäftigten Fahrräder leasen oder
anschaffen. Als Beispiel könnte unter anderem die Initiative „München
mobil“ dienen, die bis zu 25% der Nettokosten – bis zu 1.200€ – bei
Lastenrädern beisteuert. Diese Förderung muss auch auf normale Fahrräder
übertragen werden, die nicht zu den Lastenrädern zählen.
Wenn wir Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen davon überzeugen wollen, in
Zukunft eben nicht mehr mit dem Auto sondern mit einem (E-)Fahrrad zur Arbeit zu
fahren, brauchen wir nicht nur eine exzellent ausgebaute Fahrradweg-
Infrastruktur, sondern auch entsprechende Anreize, eben keine Dienstwagenflotte
mehr vor der Tür stehen zu haben.
- Die momentanen Förderrichtlinien der Investitionsbank Schleswig-Holstein
(IB.SH) sind zu restriktiv gefasst. Daher soll die Mindestgröße von
Gemeinden, die förderfähig sind, von 10.000 Einwohner*innen auf wenigstens
1.000 heruntergesetzt werden.
Durch die Mindestgröße von 10.000 Einwohner*innen fallen Gemeinden aus dem
Fördermechanismus der IB.SH heraus, die diese Fördergelder womöglich ebenso gut
gebrauchen können, wie Gemeinden mit 10.000+ Einwohner*innen. Um die oben
genannten Ziele umsetzen zu können, müssen alle Gemeinden mitgenommen werden –
urban und ländlich.
- Der finanzielle Förderungsrahmen soll ebenfalls um 5% auf insgesamt 80%
der förderfähigen Kosten angehoben werden, wobei die Mindest- und
Förderhöchstsummen entsprechend mit steigen. Die Anhebung dieses Rahmens
bedeutet nicht automatisch auch die volle Ausschöpfung für jedes Projekt.
Um auch kleine Gemeinden beim Ausbau der Infrastruktur und der Sanierung der
Innenstädte oder Dorfzentren zu unterstützen, muss seitens des Landes der Wille
entstehen, auch noch ein wenig mehr zu unterstützen. Diese vergleichsweise
kleine Anhebung des Förderrahmens überlässt den Gemeinden noch Spielraum zur
Selbstfinanzierung entsprechender Projekte und überlastet das Land bzw. die
IB.SH nicht übermäßig.
- Das Hauptaugenmerk bei der Förderung von innerstädtischen Projekten dieser
Art soll darauf liegen, die Innenstädte in Schleswig-Holstein dauerhaft
von PKW-Verkehr zu befreien, aber gleichzeitig die Attraktivität für
Besucher*innen und Anwohner*innen zu erhalten oder zu steigern. Dieser
Aspekt soll bei der Antragstellung berücksichtigt werden.- (Beispielhaft für solche Maßnahmen sind jene im Erlass des
Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und
Gleichstellung vom 31. Mai 2021 – IV 502 – 476-58/2016-1373/2021
unter den Punkten 1.2.1 und 1.2.2 zu nennen.)
- (Beispielhaft für solche Maßnahmen sind jene im Erlass des