Anerkennung für den Freiwilligendienst steigern

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Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür ein, dass das Land Schleswig-Holstein das Engagement
im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)
finanziell sowie ideell stärker fördert. Es muss allen Menschen unabhängig von
ihrer finanziellen Situation, ihrer Herkunft, ihren Sprachfähigkeiten sowie von
körperlichen und geistigen Behinderungen ermöglicht werden, an einem FSJ oder
einem FÖJ teilzunehmen.

Wer ein Jahr lang eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit zum Hauptinhalt seines
Lebens macht, soll finanziell abgesichert sein und am gesellschaftlichen Leben
teilhaben können. Wer sich ein Jahr lang für Ökologie, sozialen Zusammenhalt und
das Wohl benachteiligter Menschen einsetzt, soll intensiv über den Rahmen
mitbestimmen können, in dem er*sie das tut. Wer sich ein Jahr in den Dienst der
Gesellschaft stellt, soll dabei intensiv pädagogisch begleitet werden und die
Möglichkeit haben, sich weiterzubilden, andere Perspektiven kennenzulernen und
den eigenen Horizont zu erweitern.

Deshalb fordert die Grüne Jugend Schleswig-Holstein:

  • Teilnehmer*innen von Freiwilligendiensten können den ÖPNV in Schleswig-
    Holstein kostenlos benutzen. Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat
    aktiv dafür ein, dass diese Regelung auf alle Freiwilligendienst-
    Leistenden bundesweit ausgeweitet wird.
  • Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat aktiv dafür ein, dass
    Menschen, die einen Freiwilligendienst absolvieren, vom Rundfunkbeitrag
    befreit werden.
  • In einer Initiative auf Landesebene werden, angelehnt an den Studierenden-
    Ausweis Vergünstigungen mit dem Freiwilligenausweis angeregt und
    gefördert, z.B. ermäßigter oder kostenloser Eintritt für Schwimmbäder oder
    Museen. Alle Institutionen, die vom Land Schleswig-Holstein getragen oder
    gefördert werden, ermöglichen Freiwilligen kostenlosen Eintritt.
  • Die Partizipationsmöglichkeiten für Freiwillige bei Entscheidungen über
    FÖJ und FSJ auf Ebene des Landes Schleswig-Holstein werden gestärkt. Das
    bedeutet zum Beispiel, dass für das FSJ ein Gremium etabliert wird, das,
    vergleichbar mit dem FÖJ-Ausschuss, allen am FSJ beteiligten Akteuren
    Mitspracherecht und Vertreter*innen des FSJ Stimmrecht einräumt.
  • Um den Freiwilligendienst langfristig finanziell abzusichern, wird die
    Förderung durch die jeweiligen Landesministerien in einem jährlichen
    Inflationsausgleich erhöht. Im Fall des FSJ ist dies das Ministerium für
    Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, im Fall des FÖJ das
    Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
    Digitalisierung.
    Diese zusätzlichen Mittel werden von den Trägern der Freiwilligendienste
    genutzt, um
    • die Freiwilligen-Vergütung zu erhöhen,
    • die Qualität der pädagogischen Betreuung zu erhalten und wenn
      möglich auszubauen,
    • die finanziellen Möglichkeiten für die Arbeit der Sprecher*innen als
      Vertretung der Freiwilligen zu erweitern.
  • Das FÖJ international, also der Einsatz von deutschen Freiwilligen im
    Ausland sowie der Einsatz von ausländischen Freiwilligen in Schleswig-
    Holstein, wird weiterhin über Mittel des Landes Schleswig-Holstein
    gefördert. Dies honoriert die zusätzliche Arbeit der Träger und stärkt
    Toleranz, Weltoffenheit und kulturellen Austausch.
  • Das Land Schleswig-Holstein finanziert langfristig FÖJ-Plätze für
    Geflüchtete und andere Menschen, denen die Teilnahme am FÖJ ansonsten
    nicht möglich wäre, wie zum Beispiel Menschen mit körperlicher oder
    geistiger Behinderung. Zudem ist es das Ziel, die Anzahl dieser Plätze zu
    erhöhen.

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