Anerkennung für den Freiwilligendienst steigern

Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür ein, dass das Land Schleswig-Holstein das Engagement
im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)
finanziell sowie ideell stärker fördert. Es muss allen Menschen unabhängig von
ihrer finanziellen Situation, ihrer Herkunft, ihren Sprachfähigkeiten sowie von
körperlichen und geistigen Behinderungen ermöglicht werden, an einem FSJ oder
einem FÖJ teilzunehmen.

Wer ein Jahr lang eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit zum Hauptinhalt seines
Lebens macht, soll finanziell abgesichert sein und am gesellschaftlichen Leben
teilhaben können. Wer sich ein Jahr lang für Ökologie, sozialen Zusammenhalt und
das Wohl benachteiligter Menschen einsetzt, soll intensiv über den Rahmen
mitbestimmen können, in dem er*sie das tut. Wer sich ein Jahr in den Dienst der
Gesellschaft stellt, soll dabei intensiv pädagogisch begleitet werden und die
Möglichkeit haben, sich weiterzubilden, andere Perspektiven kennenzulernen und
den eigenen Horizont zu erweitern.

Deshalb fordert die Grüne Jugend Schleswig-Holstein:

  • Teilnehmer*innen von Freiwilligendiensten können den ÖPNV in Schleswig-
    Holstein kostenlos benutzen. Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat
    aktiv dafür ein, dass diese Regelung auf alle Freiwilligendienst-
    Leistenden bundesweit ausgeweitet wird.
  • Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat aktiv dafür ein, dass
    Menschen, die einen Freiwilligendienst absolvieren, vom Rundfunkbeitrag
    befreit werden.
  • In einer Initiative auf Landesebene werden, angelehnt an den Studierenden-
    Ausweis Vergünstigungen mit dem Freiwilligenausweis angeregt und
    gefördert, z.B. ermäßigter oder kostenloser Eintritt für Schwimmbäder oder
    Museen. Alle Institutionen, die vom Land Schleswig-Holstein getragen oder
    gefördert werden, ermöglichen Freiwilligen kostenlosen Eintritt.
  • Die Partizipationsmöglichkeiten für Freiwillige bei Entscheidungen über
    FÖJ und FSJ auf Ebene des Landes Schleswig-Holstein werden gestärkt. Das
    bedeutet zum Beispiel, dass für das FSJ ein Gremium etabliert wird, das,
    vergleichbar mit dem FÖJ-Ausschuss, allen am FSJ beteiligten Akteuren
    Mitspracherecht und Vertreter*innen des FSJ Stimmrecht einräumt.
  • Um den Freiwilligendienst langfristig finanziell abzusichern, wird die
    Förderung durch die jeweiligen Landesministerien in einem jährlichen
    Inflationsausgleich erhöht. Im Fall des FSJ ist dies das Ministerium für
    Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, im Fall des FÖJ das
    Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
    Digitalisierung.
    Diese zusätzlichen Mittel werden von den Trägern der Freiwilligendienste
    genutzt, um
    • die Freiwilligen-Vergütung zu erhöhen,
    • die Qualität der pädagogischen Betreuung zu erhalten und wenn
      möglich auszubauen,
    • die finanziellen Möglichkeiten für die Arbeit der Sprecher*innen als
      Vertretung der Freiwilligen zu erweitern.
  • Das FÖJ international, also der Einsatz von deutschen Freiwilligen im
    Ausland sowie der Einsatz von ausländischen Freiwilligen in Schleswig-
    Holstein, wird weiterhin über Mittel des Landes Schleswig-Holstein
    gefördert. Dies honoriert die zusätzliche Arbeit der Träger und stärkt
    Toleranz, Weltoffenheit und kulturellen Austausch.
  • Das Land Schleswig-Holstein finanziert langfristig FÖJ-Plätze für
    Geflüchtete und andere Menschen, denen die Teilnahme am FÖJ ansonsten
    nicht möglich wäre, wie zum Beispiel Menschen mit körperlicher oder
    geistiger Behinderung. Zudem ist es das Ziel, die Anzahl dieser Plätze zu
    erhöhen.

Kostenlose Menstruationsartikel an allen Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, Hochschulen und berufsbildenden Schulen

Die Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein möge
beschließen, dass in allen Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden
Schulen, Förderzentren, Hochschulen und berufsbildenden Schulen in Schleswig-
Holstein kostenlose Menstruationsartikel bereitgestellt werden.

Ausbildungsoffensive

Um Ausbildungsberufe attraktiver zu gestalten fordern wir die Ausbildung im
schulischen Bereich flexibler zu gestalten. Dabei sollte sich stark an dem
universitären Kurssystem orientiert werden. Es soll den Auszubildenden möglich
gemacht werden die zeitliche Reihenfolge der Kurse selbst zu bestimmen. Die
Ausbildung wird somit flexibler für die Auszubildenden. Die Ausbildungsverträge
sollten entsprechend zeitlich flexibel gestaltet werden. Auszubildende, die
breiter aufgestellt sind, als die bisherigen Ausbildungspläne, bzw.
Ausbildungsrahmenpläne es vorsehen, kommen im Endeffekt den Betrieben in Form
von besser ausgebildeten Arbeitnehmer*innen zu Gute.

Innerhalb der fachlichen Bereiche (z.B. wirtschaftliche Berufe) sollten
Auszubildende aus unterschiedlichen Berufen zusammen Kurse belegen. Dies fördert
den Austausch mit anderen Auszubildenden und ermöglich dadurch Einblicke in
andere Ausbildungsberufe.

Damit ein Wechsel in oder der Anschluss eines Studiums einfacher wird, sollte
eine abgeschlossene Ausbildung (mit abgelegter theoretischer Prüfung bei
IHK/HWK) als Studienzugangsberechtigung, äquivalent zum Abitur zählen. Zudem
muss der Wechsel aus einer dualen Ausbildung in ein duales Studium einfacher
werden.

Des Weiteren sollte die Qualität der Ausbildung innerhalb der Betriebe stärker
kontrolliert werden. Leider ist es noch immer gängiges Vorgehen Auszubildende
als kostengünstige Erwerbstätige einzustellen. Der Gedanke der dualen Ausbildung
in Schule und Betrieb und dem damit verbunden Qualitätsversprechen einer
Ausbildung wird somit komplett untergraben und Auszubildende durch diese
Maßnahmen ausgebeutet.

Auszubildende müssen eine existenzsichernde Ausbildungsvergütung erhalten, damit
alle Menschen sich eine Ausbildung leisten können. Dazu muss die
Mindestausbildungsvergütung konsequent angehoben werden. Eine Ausbildung muss zudem immer kostenlos sein. Dem Aufbau sozialer Hürden durch offene oder
versteckte Kosten (z. B. Schulgeld oder Gebühren aller Art) stellen wir uns
konsequent entgegen.

BAföG muss aus der Pandemie lernen

Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung und die
Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dazu auf, bzgl folgender Punkte auf
eine Änderung im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hinzuwirken:

  1. BAföG-Zahlungen dürfen nicht wegen Überlastung der Studierendenwerke
    komplett ausbleiben
    • Die Studierendenwerke müssen personell aufgestockt werden
    • Die Bedürftigkeitsprüfung muss entschlackt, kürzer und einfacher
      gestaltet werden
    • Bei fristgerechter Einbringung des Antrages darf die BAföG-
      Auszahlung keinen einzigen Monat ausbleiben. Sollten die Kapazitäten
      des Studierendenwerks trotz Personalaufstockung so gering sein, dass
      sich die Bearbeitungszeiten dermaßen in die Länge ziehen, wird der
      vorherigen Bewilligungszeitraum für die Dauer der Bearbeitungszeit
      automatisch verlängert, bis die neue Prüfung durchgeführt werden
      konnte.
  1. Begründete Fachrichtungswechsel müssen bis zu dreimal möglich sein, dabei
    darf eine nicht durch das BAföG-geförderte Tätigkeit nicht angerechnet
    werden
    • Ob Ausbildung, Praktikum oder Studium – alle Menschen müssen die
      Gelegenheit bekommen, sich auszuprobieren und ggf. umzuorientieren
    • Sollte für eine Fachrichtung (aus welchen Gründen auch immer) kein
      BAföG beantragt werden, wird dieser nicht auf die
      Fachrichtungswechsel angerechnet
  1. BAföG-Sätze müssen steigen
    • Besonders die Wohnpauschale muss zumindest an den durchschnittlichen
      Mietpreis des Wohnortes angepasst und angehoben werden
    • Um die Verluste durch die Corona-Pandemie zu kompensieren, muss auch
      der normale BAföG-Satz angehoben werden
    • Das BAföG muss den Anforderungen der Digitalisierung angepasst werden. Ein BAföG-Zuschuss zu Beginn eines Studiums für die Ausstattung mit digitaler Infrastruktur sollte für alle Studierenden, ausgezahlt werden.
  1. Konstrukt der „Regelstudienzeit“ abschaffen
    • Die maximale Förderungsdauer darf nicht an einem Konstrukt
      festgemacht werden, das dafür ursprünglich gar nicht vorgesehen war
    • Wer beweisen kann, die geförderte Tätigkeit zielgerichtet und
      kontinuierlich durchzuführen, der*dem darf die Existenzgrundlage
      nicht einfach so entzogen werden, denn es gibt immer private (z.B.
      ehrenamtliche Tätigkeiten, Kinderbetreuung, Pflege, etc.) und
      externe (z.B. eine globale Pandemie) Ursachen, die dazu führen, dass
      sich die geförderte Tätigkeit nicht selbstverschuldet verlängert
  1. Elternunabhängiges BAföG
    • Zur Berechnung des BAföG-Satzes darf das Einkommen der Eltern nicht
      als primäres Berechnungselement verwendet werden, stattdessen sollen
      andere Parameter (persönliche Umstände, Lebensverhältnisse, Wohnort,
      etc.) einbezogen werden
    • Nicht zuletzt führt dies auch zu einem massiven Bürokratie-Abbau bei
      der BAföG-Berechnung (in den Studierendenwerken) und einer
      Vereinfachung des BAföG-Antrags führen

eSport fördern

Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein versteht unter eSport das wettbewerbsmäßige Spielen von Videospielen am Computer, der Konsole oder anderen Geräten unter menschlichen Gegnerinnen und Gegnern. Bei mehr als 30 Millionen Menschen, die in Deutschland Computer oder Konsolen regelmäßig auch zum Spielen nutzen, sehen wir die Notwendigkeit, auch die gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung des eSports als Gesellschaftskultur weiter zu steigern.

Zur Steigerung des Organisationsgrades im eSport und damit auch zur Professionalisierung fordert die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein, den eSport als
gemeinnützig anzuerkennen. Damit sollen die Vereine unter anderem von weniger
Bürokratie gegenüber den Behörden, steuerlichen Erleichterungen sowie Zugang zu
kommunalen Räumen profitieren.

Die Strukturbildung, Professionalisierung und die Erhöhung des Organisationsgrades im eSport können so dazu beitragen, Angebote der Suchtprävention und der Medienpädagogik frühzeitiger, niedrigschwelliger und unmittelbarer auch direkt zu den Spieler*innen zu bringen.

Wir begrüßen es, dass sich mit dem eSports-Bund Deutschland e.V. (ESBD) auch ein
Fachverband zur Repräsentation des organisierten eSports und seiner
Sportler*innen gegründet hat. Damit ist den eSport-Vereinen auch die Möglichkeit
gegeben, sich im Verband zu organisieren, Regelwerke für Wettkämpfe bundesweit
einheitlich zu gestalten, sowie die Trainer*innen-Ausbildung einheitlich und
professionell zu organisieren.

Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein fordert Landtagsfraktion und Landesregierung daher auf, sich weiterhin für eine Stärkung des eSports auch in Schleswig-Holstein einzusetzen. Zu diesem Zweck soll u.a.

  • auch in den kommenden Jahren fortlaufend ein sechsstelliger Betrag zur
    Förderung von eSport-Vereinen, zur Förderung der Trainer*innen-Ausbildung
    sowie von Medienpädagogik- und Suchtpräventions-Programmen bereitgestellt
    werden;
  • die Förderrichtlinie eSport beibehalten und über ihre bisherige Laufzeit
    hinaus verlängert werden;
  • das Land sich auch strukturell an der Finanzierung des Landeszentrum
    eSport beteiligen;
  • zusätzliche Mittel zur Förderung von eSport-Veranstaltungen mit
    landesweiter Bedeutung zur Verfügung gestellt werden
  • organisierte und „traditionelle“ Sportvereine dazu ermutigt werden,
    Kooperationen mit dem organisierten eSport zu knüpfen (etwa im Bereich des
    Ausgleichssports. Der Prävention und Gesundheitsförderung, etc.)
  • eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags herbeigeführt werden, um
    einen effektiven und konsistenten Jugendschutz auch im Bereich des eSport
    zu gewährleisten
  • unabhängige und kostenfreie Beratungsstellen zum Umgang mit
    Diskriminierungen im eSport (z.B. Hate Speech, Cybermobbing, etc.)
    gefördert werden

Übergang Schule: Beruf für alle Jugendlichen erleichtern

Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass der Übergang von
der Schule in den Beruf für alle Jugendlichen erleichtert und stärker
strukturiert wird, damit das Recht auf Teilhabe in allen Bereichen der
Gesellschaft eingelöst werden kann. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen
werden:

  1. Bereitstellung von zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen
    für inklusive Beratungsstellen und Jugendberufsagenturen, damit
    subjektzentrierte berufsvorbereitende Beratungen und Individualmaßnahmen
    ermöglicht werden. Aufgabe dieser Beratungsstellen soll es sein, mittels
    Persönlicher Zukunftsplanung, arbeitsweltbezogener Qualifizierung im
    Rahmen von Schulungstagen, Akquise und Begleitung individuell geplanter
    Praktika, Unterstützung der Betriebe bei der Identifizierung der
    Tätigkeitsbereiche, Job-Coaching und der Strukturierung von
    Arbeitsabläufen im Praktikum, Schulungen und Unterstützung der
    betrieblichen Anleiter*innen, Arbeit mit den Eltern und intensiver
    Berufsorientierung für Schüler*innen mit Behinderung neue Perspektiven für
    den Übergang zwischen Schule und Beruf für alle Schüler*innen zu
    ermöglichen.
  1. Öffentlich geförderte Ausbildungs- und Praktikumsstellen, damit Maßnahmen
    wie die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen möglich
    werden. Dazu sollte besonders der öffentliche Dienst herangezogen werden.
  1. Hervorheben von Best-Practice-Beispielen und Vernetzung und Beratung für
    interessierte Betriebe
  1. Keine Überprüfung durch die Agentur für Arbeit, in welchem Maße eine
    Erwerbsfähigkeit vorliegt.

Eine Schule für Alle 2020

Als Grüne Jugend Schleswig-Holstein sehen wir die Inklusion als wichtigen
bildungs- und gesellschaftspolitischen Grundsatz, um eine gerechte Ausbildung
für alle Schüler*innen zu ermöglichen. Allerdings steht das inklusive
Bildungssystem, nicht zuletzt wegen Corona, vor großen Herausforderungen wie
fehlendem Nachwuchs an Lehrkräften aller Schulformen, einem generellen Mangel an
Sonderpädagog*innen, sanierungsbedürftiger Infrastruktur, verschleppter
Digitalisierung, überlastete Lehrkräfte und so weiter.

Wir fordern daher:

  • Keine Unterstützung von intensiv-pädagogischen Maßnahmen für welche die
    Schüler*innen an ein Förderzentrum wechseln und stattdessen die personelle
    und strukturelle Unterstützung von intensiv-pädagogischen Maßnahmen an der
    Regelschule sowie die Ermöglichung der Einbindung von multi-
    professionellen Teams in diese Maßnahmen
  • Engere psychologische Begleitung von Lehrkräften als präventive Maßnahme
  • Einbindung von grundlegender sonderpädagogischer Didaktik in die
    Ausbildung von Lehrkräften und Vermittlung inklusiver Kompetenzen ähnlich
    des Ausbildungskonzeptes in Österreich
  • Zusätzliche personelle und finanzielle Mittel für die Sprachförderung in
    Kindertagesstätten
  • Zusätzliches Personal an Schulen, um die digitalen Endgeräte einzurichten,
    zu verwalten und zu aktualisieren. Dafür sollte auch externes Personal
    herangezogen werden.
  • Angleichung der Bezahlung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und
    generelle Erhöhung der Bezahlung
  • Analyse der Haltequote von Sonderpädagog*innen an der Europa-Universität
    Flensburg
  • Bereitstellung von Lernräumen an den Schulen, wo nach dem Unterricht mit
    geschultem Personal gearbeitet werden kann, welches die Schüler*innen beim
    Lernen und Arbeiten unterstützt. So können auch Schüler*innen, die Zuhause
    keinen eigenen Schreibtisch oder Ruhe zum Arbeiten haben, konzentriert
    lernen.
  • Die Multiprofessionalität an den Schulen sollte stärker gewertschätzt und
    strukturell verankert werden. Unterstützendes Personal an der einzelnen
    Schule sollte zum Kollegium der Einrichtung gehören, in den
    Entscheidungsgremien vertreten und gleichzeitig eng mit den externen
    Unterstützungssystemen verzahnt sein. Die landesbezogene und kommunale
    Verteilung dieser Ressourcen sollte die sozialräumliche Situation und
    Zusammensetzung der Schülerschaft berücksichtigen.

Den multiprofessionellen Teams sollten verbindliche Zeiten und Räume für die
Zusammenarbeit zur Verfügung stehen, welche fest im Stundenraster integriert
werden. Das gilt auch, wenn Beschäftigte anderer Träger involviert sind.

  • Aufstellung eines gemeinsamen Planungsrahmens „Inklusive Bildung“ für
    Bund, Länder und Kommunen, indem materielle, räumliche, personelle und
    finanzielle

Voraussetzungen an allen Bildungseinrichtungen konkretisiert werden. Es wird
empfohlen, diesen Planungsrahmen insbesondere unter Einbeziehung der zentralen
Interessengruppen zu entwickeln. Eine solche Verständigung kann die
Bildungsqualität des gesamten Bildungssystems erheblich verbessern und steigern.

Digitale Endgeräte für Lehrer*innen zu Verfügung stellen

Die Coronakrise hat Schulen und Lehrer*innen in Schleswig-Holstein vor eine der
größten Herausforderungen gestellt, die es in den letzten Jahren zu bewältigen
galt. In immens kurzer Zeit musste das Schulsystem um 180° gewendet werden. Quasi über Nacht mussten sich sowohl Schüler*innen, als auch Lehrer*innen mit der neuen Realität des digitalen Unterrichts auseinandersetzen.

Mittlerweile werden digitale Endgeräte für Schüler*innen gestellt, Lehrer*innen
sind jedoch auf sich alleine gestellt. Laptops oder Tablets müssen von
Lehrkräften selbst bezahlt werden. Wir fordern, dass das Land oder der Schulträger den Lehrkräften adäquate, digitale Endgeräte zur Verfügung stellt, damit diese in der Lage sind guten, digitalen Unterricht zu gestalten. Hierbei gilt es eine einheitliche Linie an Produkten zu wählen, um landesweite Schulungen und Kompatibilität zu gewährleisten. Die Programme sollten auf allen digitalen Endgeräten, unabhängig vom Betriebssystem, nutzbar sein.

Außerdem sollten Programme genutzt werden, deren Quellcodes frei zugänglich sind
(bspw. LibreOffice), sobald diese entwickelt wurden. Ist das noch nicht der
Fall, gibt es eine Übergangsperiode, in der auch andere Software benutzt werden
kann.

Außerdem sollen verpflichtende Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
angeboten werden, um einen reibungslosen und fortschrittlichen Ablauf zu
Gewährleisten, die mit einem entsprechenden Stundenausgleich einhergehen. Dies ist notwendig, da viele Lehrer*innen gar nicht auf dem digitalen Stand
sind, der gefordert wird. Falls es zu einer signifikanten Steigerung der Arbeitsbelastung kommt, sollte der Personalschlüssel dementsprechend angepasst werden.