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Staatliche Hochschulen sollen dazu verpflichtet werden, Forschungsdatenbanken für Drittmittelprojekte zu führen, die alle Projektitel, Inhalte und Zielsetzungen von Drittmittelprojekten, die Identität der Drittmittelgeber, die Fördersumme und die Laufzeit der Projekte umfassen. Empfehlenswert ist, dass die Hochschulen auf ihren Internetseiten einen Link auf ihre Forschungsdatenbank verankern. Zur Wahrung gesetzlicher Schutzrechte Dritter sollen Verträge selbst weiterhin nicht öffentlich sein. Den Grundsätzen der Vertragsfreiheit muss weiter entsprochen werden, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie auch persönliche Daten, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen, gilt es weiterhin zu schützen.

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