Auf in den Bundestag! Wir gratulieren Denise und Jakob

Wir gratulieren unseren Votenträger*innen Denise Loop und Jakob Blasel zur Wahl auf die Plätze 5 und 8 der Landesliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein.


Mit Denise Loop stellen wir nun eine grüne, junge Stimme für soziale Gerechtigkeit und Feminismus auf:„Mit Platz fünf auf der Landesliste der Grünen Schleswig-Holstein geht für mich eine riesige Verantwortung einher. Ich brenne nun umso mehr darauf unser Sozialsystem in ein gerechtes zu verwandeln!“  


Und mit Jakob Blasel wird die größte Herausforderung unserer Zeit, die Klimakrise, endlich angepackt.„Nun liegt es an uns, die Klimakrise in sichere Hände zu legen. Das begreife ich als meinen Anspruch. Danke für Platz acht auf der Landesliste der Grünen Schleswig-Holstein!“

Wir freuen uns nun sehr auf den bevorstehenden Wahlkampf mit Denise und Jakob sowie mit Bruno Hönel, der ebenfalls als GRÜNE JUGEND-Mitglied auf Platz 6 der Landesliste gewählt wurde. Herzlichen Glückwunsch an die Gewählten!

Ausbildungsoffensive

Um Ausbildungsberufe attraktiver zu gestalten fordern wir die Ausbildung im
schulischen Bereich flexibler zu gestalten. Dabei sollte sich stark an dem
universitären Kurssystem orientiert werden. Es soll den Auszubildenden möglich
gemacht werden die zeitliche Reihenfolge der Kurse selbst zu bestimmen. Die
Ausbildung wird somit flexibler für die Auszubildenden. Die Ausbildungsverträge
sollten entsprechend zeitlich flexibel gestaltet werden. Auszubildende, die
breiter aufgestellt sind, als die bisherigen Ausbildungspläne, bzw.
Ausbildungsrahmenpläne es vorsehen, kommen im Endeffekt den Betrieben in Form
von besser ausgebildeten Arbeitnehmer*innen zu Gute.

Innerhalb der fachlichen Bereiche (z.B. wirtschaftliche Berufe) sollten
Auszubildende aus unterschiedlichen Berufen zusammen Kurse belegen. Dies fördert
den Austausch mit anderen Auszubildenden und ermöglich dadurch Einblicke in
andere Ausbildungsberufe.

Damit ein Wechsel in oder der Anschluss eines Studiums einfacher wird, sollte
eine abgeschlossene Ausbildung (mit abgelegter theoretischer Prüfung bei
IHK/HWK) als Studienzugangsberechtigung, äquivalent zum Abitur zählen. Zudem
muss der Wechsel aus einer dualen Ausbildung in ein duales Studium einfacher
werden.

Des Weiteren sollte die Qualität der Ausbildung innerhalb der Betriebe stärker
kontrolliert werden. Leider ist es noch immer gängiges Vorgehen Auszubildende
als kostengünstige Erwerbstätige einzustellen. Der Gedanke der dualen Ausbildung
in Schule und Betrieb und dem damit verbunden Qualitätsversprechen einer
Ausbildung wird somit komplett untergraben und Auszubildende durch diese
Maßnahmen ausgebeutet.

Auszubildende müssen eine existenzsichernde Ausbildungsvergütung erhalten, damit
alle Menschen sich eine Ausbildung leisten können. Dazu muss die
Mindestausbildungsvergütung konsequent angehoben werden. Eine Ausbildung muss zudem immer kostenlos sein. Dem Aufbau sozialer Hürden durch offene oder
versteckte Kosten (z. B. Schulgeld oder Gebühren aller Art) stellen wir uns
konsequent entgegen.

Entstigmatisierung psychischer Störungen

Menschen mit psychischen (seelischen, mentalen) Störungen werden in unserer Gesellschaft immer noch stigmatisiert. Ihre Lebensrealität wird von der Gesellschaft zu häufig nicht anerkennt. Die schadet nicht nur der Lebensqualität der Betroffenen, sondern steht auch einer effektiven Früherkennung und Prävention im Weg. Deshalb müssen ausführliche Maßnahmen zur Entstigmatisierung psychischer Störungen getroffen werden.

Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein fordert deshalb die Landesregierung und die Landtagsfraktion dazu auf, folgende Punkte umzusetzen:

  1. Psychische Störungen und der Umgang mit den Betroffenen müssen stärker in die medizinische und gesundheitliche Ausbildung integriert werden, um einen sensibleren Umgang des medizinischen Personals zu schaffen.
     
  2. Forschungen im Bereich der therapeutischen Psychologie müssen ausgebaut werden, denn trotz der hohen Prävalenz und Krankheitslast sind viele Mechanismen und Ursachen von psychischen Störungen noch immer nicht verstanden.
     
  3. Die psychotherapeutische Versorgung muss ausgebaut werden, damit Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten nicht länger Normalität sind.
     
  4. Über Aufklärungskampagnen und Integration in die gesundheitlicheAufklärung in Schule, Ausbildung und Studium muss das gesellschaftliche Bewusstsein bzgl. psychischer Störungen verstärkt werden.
     
  5. Die Inanspruchnahme ärztlicher und therapeutischer Hilfe bei psychischen Störungen sollte kein Ausschlusskriterium mehr für eine Verbeamtung darstellen, sofern die psychische Störung den weiteren Berufsweg nicht massiv einschränkt. Die Anwärter*innen für eine Beamtenlaufbahn sollen damit unterstützt werden, sich frühzeitig psychologische Hilfe zu suchen, anstatt eine mögliche Erkrankung aus Angst vor einer Ablehnung der Verbeamtung zu verschleppen.
     
  6. Arbeitgeber*innen, die ihren Arbeitnehmer*innen besonders monotone oder stressige Arbeitsbedingungen/Arbeitsplätze bieten, müssen ihren Arbeitnehmer*innen Konzepte  zum Stressabbau und zur Förderung der eigenen psychischen Gesundheit anbieten.
     
  7. Bei der Durchführung aller Punkte sollte auf die Erkenntnisse aus verschiedenen Studien mit Betroffenen geachtet werden. So wirken z.B. bildliche Darstellungen von Menschen mit seelischen Erkrankungen fast immer kontraproduktiv und führen dazu, dass Menschen noch mehr von Hilfe abgeneigt sind.
     
  8. Die Inanspruchnahme ärztlicher und therapeutischer Hilfe bei psychischen Erkrankungen sollte kein Ausschlusskriterium mehr für eine Verbeamtungdarstellen, sofern die psychische Erkrankung den weiteren Berufsweg nicht massiv einschränkt. Die Anwärter*innen für eine Beamtenlaufbahn sollen damit unterstützt werden, sich frühzeitig psychologische Hilfe zu suchen, anstatt eine mögliche Erkrankung aus Angst vor einer Ablehnung der Verbeamtung zu verschleppen.

Fußverkehr stärken – Klima schützen

Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Einführung einer landesweiten Strategie zur
Attraktivierung des Fußverkehrs ein. Dabei sollen bei der Mobilitätsplanung die
Bedürfnisse von Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen im Vordergrund stehen
und nicht mehr die des Autoverkehrs. Wir fordern daher:

  • die Ausweitung von reinen Fußgängerzonen und Zonen in denen
    Fußgänger*innen Vorrang genießen,
  • autofreie Kernbereiche in den Innenstädten und mittelfristig komplett
    autofreie Innenstädte,
  • einen neuen Standard für Querungshilfen durch Doppelquerungen
    (Nullabsenkung und 3cm-Tastkante) und die Installierung von
    Bodenleitsystemen
  • längere Grünphasen für Fußgänger*innen und sinnvolle Taktung der
    Ampelphasen,
  • die Anpassung der Straßenbeläge (barrierefrei und
    Fußgänger*innenfreundlich)
  • die Attraktivierung von Fußwegen, Fußgänger*innenzonen und des gesamten
    Straßenraums, durch Bäume, Grünflächen, Beleuchtung und Straßenmobiliar
    (insbesondere zusätzliche Sitzmöglichkeiten),
  • die Sicherung und Attraktivierung von Schulwegen,
  • die Aufstellung von Hilfsmittel, die der Orientierung, Wegfindung oder
    Navigation dienen (wie Beschilderung, Leitsysteme und Karten)

BAföG muss aus der Pandemie lernen

Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung und die
Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dazu auf, bzgl folgender Punkte auf
eine Änderung im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hinzuwirken:

  1. BAföG-Zahlungen dürfen nicht wegen Überlastung der Studierendenwerke
    komplett ausbleiben
    • Die Studierendenwerke müssen personell aufgestockt werden
    • Die Bedürftigkeitsprüfung muss entschlackt, kürzer und einfacher
      gestaltet werden
    • Bei fristgerechter Einbringung des Antrages darf die BAföG-
      Auszahlung keinen einzigen Monat ausbleiben. Sollten die Kapazitäten
      des Studierendenwerks trotz Personalaufstockung so gering sein, dass
      sich die Bearbeitungszeiten dermaßen in die Länge ziehen, wird der
      vorherigen Bewilligungszeitraum für die Dauer der Bearbeitungszeit
      automatisch verlängert, bis die neue Prüfung durchgeführt werden
      konnte.
  1. Begründete Fachrichtungswechsel müssen bis zu dreimal möglich sein, dabei
    darf eine nicht durch das BAföG-geförderte Tätigkeit nicht angerechnet
    werden
    • Ob Ausbildung, Praktikum oder Studium – alle Menschen müssen die
      Gelegenheit bekommen, sich auszuprobieren und ggf. umzuorientieren
    • Sollte für eine Fachrichtung (aus welchen Gründen auch immer) kein
      BAföG beantragt werden, wird dieser nicht auf die
      Fachrichtungswechsel angerechnet
  1. BAföG-Sätze müssen steigen
    • Besonders die Wohnpauschale muss zumindest an den durchschnittlichen
      Mietpreis des Wohnortes angepasst und angehoben werden
    • Um die Verluste durch die Corona-Pandemie zu kompensieren, muss auch
      der normale BAföG-Satz angehoben werden
    • Das BAföG muss den Anforderungen der Digitalisierung angepasst werden. Ein BAföG-Zuschuss zu Beginn eines Studiums für die Ausstattung mit digitaler Infrastruktur sollte für alle Studierenden, ausgezahlt werden.
  1. Konstrukt der „Regelstudienzeit“ abschaffen
    • Die maximale Förderungsdauer darf nicht an einem Konstrukt
      festgemacht werden, das dafür ursprünglich gar nicht vorgesehen war
    • Wer beweisen kann, die geförderte Tätigkeit zielgerichtet und
      kontinuierlich durchzuführen, der*dem darf die Existenzgrundlage
      nicht einfach so entzogen werden, denn es gibt immer private (z.B.
      ehrenamtliche Tätigkeiten, Kinderbetreuung, Pflege, etc.) und
      externe (z.B. eine globale Pandemie) Ursachen, die dazu führen, dass
      sich die geförderte Tätigkeit nicht selbstverschuldet verlängert
  1. Elternunabhängiges BAföG
    • Zur Berechnung des BAföG-Satzes darf das Einkommen der Eltern nicht
      als primäres Berechnungselement verwendet werden, stattdessen sollen
      andere Parameter (persönliche Umstände, Lebensverhältnisse, Wohnort,
      etc.) einbezogen werden
    • Nicht zuletzt führt dies auch zu einem massiven Bürokratie-Abbau bei
      der BAföG-Berechnung (in den Studierendenwerken) und einer
      Vereinfachung des BAföG-Antrags führen

Vielfalt fördern: Landesweiter Partizipationsplan für Minderheiten

In Schleswig-Holstein sind zwei nationale Minderheiten und eine Volksgruppe zu
Hause. Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für einen landesweiten Partizipationsplan der
nationalen Minderheiten ein. Dabei soll das Bewusstsein für nationale
Minderheiten und Volksgruppen gestärkt und die Koexistenz von Minderheiten,
Volksgruppen und Mehrheitsbevölkerung gefördert werden. Dort sind konkret
folgende Maßnahmen festzuhalten:

  • Schleswig-Holstein setzt Art. 8 c. iii der Europäischen Charta für
    Minderheiten- und Regionalsprachen um und bezieht betreffende Regional-
    oder Minderheitensprachen in den Unterricht mit ein. Dabei sollten
    Schüler*innen auf langfristige Sicht an jeder Schule zwischen anerkannten
    Minderheitensprachen, sowie der Gebärdensprache, wählen können. Dies soll
    auch flächendeckend für die Erwachsenenbildung gelten.
  • Schleswig-Holstein betrachtet die Minderheiten und Volksgruppen als
    unentbehrlichen Teil der Gesellschaft und fordert jeden Kreis und jede
    kreisfreie Stadt dazu auf, eine*n Minderheitenbeauftragte*n zu ernennen,
    sollte diese Funktion nicht durch bereits bestehende
    Gleichstellungsbeauftragte erfüllt werden können. Diese*r soll die
    Gleichberechtigung der Minderheiten auf jeder Ebene überwachen und den
    Dialog zwischen Minderheits- und Mehrheitsgesellschaft koordinieren.
  • Schleswig-Holstein setzt sich für ein jährliches „Schengenfest“ ein. Das
    Land wird dazu aufgefordert, gemeinsam mit Dänemark an einem jährlich
    stattfindenden „Schengenfest“ zu arbeiten, das direkt an der deutsch-
    dänischen Grenze stattfinden soll (bspw. an den Grenzübergängen
    Kruså/Kupfermühle, Sæd/Süderlügum, Padborg/Harrislee, Frøslev/Ellund
    usw.). Zu diesem Fest werden Menschen aus beiden Ländern eingeladen. Damit
    soll der kulturelle Dialog gefördert werden und die Relevanz der offenen
    innereuropäischen Grenzen markiert werden.
  • Schleswig-Holstein initiiert eine umfängliche Kampagne zum Thema
    „Minderheiten und Volksgruppen“ und macht mit Plakaten, Flyern,
    Veranstaltungen, Werbespots, (Kino-)Filmen und sonstigen Werbemitteln auf
    die nationalen Minderheiten und Volksgruppen aufmerksam und fördert so
    proaktiv das Bewusstsein für nationale Minderheiten und Volksgruppen.
  • Schleswig-Holstein errichtet in mehreren Orten des Landes „Häuser der
    Minderheiten und Volksgruppen“, in denen sich Menschen über die nationalen
    Minderheiten und Volksgruppen informieren können. Gleichzeitig sollen dies
    auch offene Treffpunkte der Minderheiten und Volksgruppen werden. Dabei
    wird eng mit den Organisationen der Minderheiten und Volksgruppen, bspw.
    Sydslesvigsk Forening e. V., Verband Deutscher Sinti und Roma e. V. und
    Friisk Foriining e. V., kooperiert.
  • Schleswig-Holstein setzt sich für die Reformierung der Kriterien, die zur
    Anerkennung als nationale Minderheit erfüllt werden müssen, ein. Bisher
    nicht anerkannten Minderheiten muss es auch ermöglicht werden, als
    nationale Minderheit anerkannt zu werden. Weiterhin muss das Bewusstsein
    der Gesellschaft dahingehend sensibilisiert werden, dass es abseits der
    anerkannten nationalen Minderheiten und Volksgruppen viele weitere gibt.

Alltagserleichterungen für gehörlose, hochgradig schwerhörige und hörgeschädigte Menschen schaffen!

Die GRÜNE JUGEND SCHLESWIG-HOLSTEIN fordert die Landesregierung Schleswig-
 Holstein und die Landtagsfraktion dazu auf das Leben von gehörlosen, hochgradig
 schwerhörigen und hörgeschädigten Menschen in folgenden Schwerpunkten zu
 erleichtern:

1. Gesellschaftliche und politische Teilhabe

Niemand darf aus Kostengründen benachteiligt werden. Für gehörlose Menschen, die auf eine gesetzliche Betreuung angewiesen sind, werden die Dolmetscher:innenkosten nicht übernommen. Auch gehörlose Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung haben aber ein Anrecht auf größtmögliche Teilnahme/Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben. Da es nicht ausreichend gebärdensprachkompetente gesetzliche Betreuer:innen gibt, ist die überwiegende Anzahl von gehörlosen Betreuten mit nicht gebärdenden Betreuer:innen konfrontiert.

Aus diesem Grund fordern wir:

  • die bessere gesellschaftliche Akzeptanz der Gebärdensprache und der besonderen Kommunikationsbedürfnisse gehörloser Menschen.
  • die Kostenübernahme für Dolmetscher:innen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch, insbesondere im privaten und ehrenamtlichen Bereich, nach dem Eingliederungshilferecht über das Bundesteilhabegesetz, fianziert durch das Land Schleswig-Holstein.
  • eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu tagespolitischen Informationen, den Abbau von kommunikativen Barrieren und den Ausbau der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben durch die Bereitstellung von Dolmetscher:innen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch.
  • die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft statt der Freiwilligkeit. Vor allem öffentliche Gebäude und Gebäude zur Sicherstellung des persönlichen Bedarfs müssen vorrangig umgebaut werden.
  • die Bevorzugung gebärdensprachkompetenter Betreuer:innen bei der Bereitstellung eines gesetzlichen Betreuers für gehörlose Betreute.
  • die Kostenübernahme für Dolmetschleistungen für gehörlose Betreute mit nicht gebärdensprachkompetenten, hörenden gesetzlichen Betreuer:innen.
  • die Kostenübernahme für Dolmetschleistungen für gehörlose gesetzliche Betreuer:innen bei notwendigen Gesprächen mit Behörden, Ärzten u. a., für die Gespräche mit ihren hörenden, nicht gebärdensprachkompetenten Betreuten und für ihre notwendigen Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit diesem Amt.

2. Barrierefreie Medien

Fernsehen und Internet spielen im Leben gehörloser Menschen eine große Rolle. Diese audiovisuellen Medien bestehen aus zwei Komponenten: Ton und Bild. Ersterer kann von gehörlosen Menschen nicht wahrgenommen werden. Da der Fernseher für sie immer stumm bleibt, sind gehörlose Menschen darauf angewiesen, gesendete Informationen mit den Augen aufzunehmen. Nur durch die Visualisierung akustischer Informationen in Form von Untertiteln oder Gebärdensprache erhalten gehörlose Menschen also einen barrierefreien Zugang zum Fernsehprogramm und somit zu Informationen.

Aus diesem Grund fordern wir:

  • die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender zum Ausbau der barrierefreien Medienangebote (Gebärdensprache, Untertitel, Audiodeskription) in den Medienstaatsvertrag aufzunehmen, um die Lebensrealität von gehörlosen Menschen abzubilden.
  • die Erhöhung der finanziellen Ressourcen für den Auf- und Ausbau barrierefreier Angebote nach einem Stufenplan (10 % Steigerung pro Jahr).
  • 100 % Untertitelung alle öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendungen im Fernsehen.
  • die offene Untertitelung von Kinofilmen in Kinos anstatt einer Untertitel- App oder -brille.
  • die Werbesendungen und Wahlwerbungen in Gebärdensprache und mit Untertiteln auszustrahlen.
  • die Kindersendungen in Gebärdensprache zugänglich zu machen.

3. Barrierefreier Notruf

Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Deutschland den Schutz und die Sicherheit von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, gewährleistet. Im Notfall entscheiden zuweilen Minuten über Leben und Tod: Je schneller Hilfe vor Ort ist, desto besser. Gehörlose Menschen verlieren jedoch häufig wertvolle Zeit, weil Notrufe nicht problemlos barrierefrei abgesetzt werden können. Bis heute gibt es keinen barrierefreien Notruf mit einer bundesweit einheitlichen Nummer.

Aus diesem Grund fordern wir:

  • die Sicherheit und den Schutz für gehörlose Menschen in einer Notruf- bzw. Gefahrensituation zu gewährleisten bzw. staatlich zu garantieren.
  • die Aufnahme von zwei kostenfreien Optionen für Notrufverbindungen (Telefon-vermittlungsdienste mit Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher:innen und Not-ruf-App) in § 108 TKG sowie in die Notrufverordnung.
  • die Einrichtung der staatlichen Notruf-App „Salus“ und die Einführung eines einheitlichen Notrufs für Menschen mit Hörbehinderungen (mit Vorrangschaltung wie bei einem normalen, unter 110 oder 112 abgesetzten Notruf)
  • die Einrichtung von einheitlichen Notfall-Leitstellen, einschließlich moderner Protokolle für Menschen mit Hörbehinderungen.
  • die Verabschiedung einer Strategie für die Katastrophenabwehr und die humanitäre Hilfe, die inklusiv und für Menschen mit Hörbehinderungen zugänglich sein soll.
  • Den Einsatz von Lichtklingeln, Vibrationsalarm in öffentlichen Gebäuden als Standard.

4. Erleichterung der Mobilität von gehörlosen Menschen

Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass die persönliche Mobilität für Menschen mit Behinderungen mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen ist und unter  anderem der Zugang zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien, menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtert werden soll.Die Umsetzung sieht in der Realität allerdings anders aus. Zentrale Probleme bestehen hinsichtlich der Kommunikation an Bahnhöfen und in Zügen. Wenn gehörlose und taubblinde Menschen am Informationsschalter Reiseinformationen einholen möchten, stoßen sie bisher noch auf viele Barrieren.

Aus diesem Grund fordern wir:

  • die Zurverfügungstellung von Reiseinformationen in Gebärdensprache und/oder Schriftsprache an Informationsschaltern im Rahmen des Zwei-Sinne- Prinzips.
  • die Bereitstellung von Beratungen der DB-Reisebüros in Deutscher Gebärdensprache, unmittelbar durch die Mitarbeiter:innen oder durch einen kostenfreien Telefondolmetscherdienst (Tess).
  • die Serviceerweiterung bei unverschuldet verpassten Anschlüssen, beispielsweise durch den kostenlosen Transport mit einem Ruftaxi, welches mithilfe einer App bestellt werden kann.
  • eine bessere Qualität und Geschwindigkeit des WLAN-Netzes an Bahnhöfen und in Zügen, sowie kostenlosen Zugang zu diesem.
  • die EU-Fahrgastrechteverordnung in die Deutsche Gebärdensprache zu übersetzen, damit gehörlose Menschen die Informationen bei Bedarf direkt beziehen können.

5. Finanzielle Ausgleichsmaßnahmen

Seit 1975 wurde der Behindertenpauschbetrag in Höhe von 1.420 Euro nicht mehr erhöht. Um ihn den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und um die behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen auszugleichen, fordern wir:

  • die Erhöhung und Anpassung des Behindertenpauschbetrags.
  • die Schaffung eines bundeseinheitlichen gerechten einkommens- und vermögensunabhängigen Teilhabe- bzw. Gehörlosengeldes zum Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen gehörloser, taubblinder und anderer Menschen mit Hörbehinderungen.
  • Prüfung eines landesweiten Grundeinkommens für Menschen mit Behinderung. Angepasst an den Grad der Behinderung, um Ausgleich zu schaffen.

6. Anerkennung der Gebärdensprache als Minderheitensprache

Mit der Anerkennung als sprachlichen Minderheit gehen viele Privilegien einher. Zum Beispiel bestimmte finanzielle Förderungen und Maßnahmen zum Schutz und Erhalt dieser Sprache. Gehörlose Menschen sind nicht behindert, sonder sprechen eine Sprache der Minderheiten. Aus diesem Grund fordern wir:

  • Die Anerkennung der Gebärdensprache als Minderheitensprache.

7 Schulische Inklusion von gehörlosen Menschen

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, lebenslanges und gemeinsames Lernen für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Dabei sollen Barrieren für Schüler*innen mit Behinderung abgebaut und ihnen ein Höchstmaß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht werden.

Deshalb fordern wir:

  • Angestellte am Landesförderzentrum Hören sollen die Deutsche Gebärdensprache beherrschen, andernfalls müssen sie sich nach der Anstellung zeitnah verpflichtend darin fortbilden
  • Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für Schüler*innen mit einer Hörschädigung bereits in der frühkindlichen Bildung gewährleisten
  • Die zeitnahe Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln, um die Beschulung von Schüler*innen mit einer Hörschädigung zu erleichtern, und die Anpassung von räumlichen Gegebenheiten zur Optimierung der Raumakustik
  • Die Förderung der Ausbildung von Hörgeschädigtenpädagog*innen in Schleswig-Holstein.

Ausbeutung, Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten beenden

Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein setzt sich auf dem Landesparteitag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Fassung einer Beschlusslage und dem Hinwirken auf Umsetzung auf Landes- und Bundesebene für folgende Forderungen ein:

  • Die Idealisierung von Behindertenwerkstätten muss beendet werden. Es ist
    Aufgabe der Politik dementsprechend noch stärker auf die Träger der
    Werkstätten einzuwirken.
  • Die Bezeichnung „Werkstatt für behinderte Menschen“ verursacht einen
    defizitären Blick auf die dort Beschäftigten und sollte daher
    beispielsweise in „Werkstatt für Arbeits- und Berufsförderung“ umbenannt
    werden. Dies würde auch eine Öffnung für alle Personengruppen ermöglichen,
    die von Maßnahmen wie einer arbeitspädagogischen Assistenz oder
    persönlichkeitsfördernder Arbeitsinhalten profitieren würden.
  • Die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verlieren
    den rechtlichen Status von Rehabilitant*innen und nehmen stattdessen den
    Arbeitnehmer*innenstatus an, wodurch der Mindestlohn und Arbeitsrechte
    garantiert werden müssen.
  • Die bestehende Werkstättenpraxis muss hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bei
    der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt
    geprüft werden, da die Vermittlungsquote insgesamt nur unter 0,2 Prozent
    liegt. Dazu sollen an den Werkstätten Fachkräfte angestellt werden, die
    den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
    unter anderem durch Betriebspraktika, Qualifizierungsmaßnahmen sowie eine
    individuelle Vermittlung und arbeitsbegleitende Betreuung unterstützen.
  • Arbeitgeber*innen müssen bei Einstellung von Menschen mit Behinderungen
    weitere Informationen über angemessene Vorkehrungen sowie anfallende
    Mehrkosten durch staatliche Unterstützung erhalten. Dafür müssen
    Beratungsangebote ausgebaut werden. Die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die
    keine oder zu wenig Menschen mit einer Schwerbehinderung eingestellt
    haben, soll außerdem deutlich erhöht werden, besonders für Betriebe über
    60 Angestellte.
  • Alternativen zu Werkstätten wie Integrationsbetriebe und
    Integrationsunternehmen müssen weiter unterstützt und gefördert werden.
    Dafür soll ein Inklusionspakt für die berufliche Bildung initiiert werden,
    indem die vorhanden Konzepte inklusiv weiterentwickelt und
    anschlussfähiger zusammengefasst werden, sodass sie nicht nur auf die
    Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung beschränkt sind.
  • Alle neuen Gebäude und Produkte (einschließlich IT-Ausrüstung und
    Softwares) in Schleswig-Holstein sowie darüber hinaus sollten systematisch
    nach der Logik des “universellen Designs” konzipiert werden. So können sie
    von einem allen Menschen genutzt werden, unabhängig vom Grad Behinderung.
  • Inklusionspolitik muss intersektional gedacht werden. Nicht jeder Mensch
    mit Behinderung erfährt die gleiche Form von Diskriminierung. Dazu bedarf
    es eines Angebots von gezielten Maßnahmen, um Sensibilisierung
    demgegenüber zu schaffen und der Intersektionalität auch in den
    Werkstätten gerecht zu werden.

Alltagserleichterungen für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen schaffen!

Die GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung und die
Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu auf, folgende Punkte
umzusetzen:

Gesellschaftliche, politische und berufliche Teilhabe

Forderungen:

  • Bei Bereitstellung von barrierefreien Unterlagen von Ämtern und
    Unternehmen ist die Barrierefreiheit und eine 4 Wochenfrist vor dem
    Fälligkeitsdatum zu beachten, damit genügend Zeit besteht, diese
    vorzubereiten. Dies soll in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
    Standard werden. Dazu muss dieses existierende Angebot barrierefrei
    kommuniziert und bereitgestellt werden. Wir als GRÜNE JUGEND Schleswig-
    Holstein verpflichten uns dem ebenfalls.
  • Weiterhin ist in jeglicher Hinsicht auf diskriminierungsfreie Sprache in
    Ämtern und Unternehmen zu achten.
  • Der Zugang zu technischen Hilfsmitteln muss kostenlos sein. Dazu braucht
    es sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich finanzielle Mittel
    als Unterstützung vom Staat an die Individuen und Arbeitgeber*innen.
  • Es braucht eine kostenlose Berufsberatung, da blinde Menschen und Menschen
    mit Sehbehinderung großen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt begegnen,
    die stigmatisierend und diskriminierend sind.

Erhöhung des Landesblindengeldes

Der Betrag des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein ist im Vergleich zu
anderen Bundesländern weitaus niedriger und sogar in der Vergangenheit gekürzt
worden.

Forderungen:

  • Das Landesblindengeld soll auf mindestens 600€ erhöht werden, welche auch
    der Blinden- und Sehbehindertenverband Schleswig-Holstein fordert.
  • Die Rente soll dementsprechend auch erhöht werden.
  • Alltäglich fallen viele Extrakosten an, wie Hilfen für den Einkauf oder
    Haushalt, Taxen, mehr Kleidung und viele mehr. Kein Mensch sollte aus
    Kostengründen Diskriminierung erfahren, weshalb diese Kosten bei
    Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu berücksichtigen sind.
  • Da der Großteil der Hilfen, die blinde Menschen und Menschen mit
    Sehbehinderung im Alltag benötigen, privat sind, muss die Regierung dem
    durch Ausbildung von fachlichen Hilfskräften und kostenloser
    Bereitstellung gerecht werden.
  • Das Landesblindengeld soll auch Menschen mit einer Sehbehinderung
    inkludieren. Diese Menschen werden bisher überhaupt nicht finanziell
    berücksichtigt. Dazu soll das Geld in Relation zu der Schwere der
    Sehbehinderung stehen. Generell gilt es, auch Menschen mit Sehbehinderung
    in diese Debatten einzubeziehen.

Barrierefreie Medien

Forderungen:

• Die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender zum
Ausbau der barrierefreien Medienangebote (Gebärdensprache, Untertitel,
Audiodeskription) muss in den Medienstaatsvertrag aufgenommen werden.

• Die Erhöhung der finanziellen Ressourcen für den Auf- und Ausbau
barrierefreier Angebote soll nach einem Stufenplan (10 % Steigerung pro Jahr)
erfolgen.